Russische Staatsanwälte prüfen derzeit die Unterlagen diverser Nichtregierungsorganisationen, darunter auch die deutscher stiftungen wie die Friedrich-Ebert-Stiftung in Moskau und die Konrad-Adenauer-Stiftung in St. Petersburg. Die Staatsanwaltschaften wollen sehen, ob die Organisationen dem letztes Jahr in Kraft getetenen Gesetz nachkommen und sich ins Register „ausländischer Agenten“ haben eintragen lassen, sollten sie Fördergelder aus dem Ausland erhalten.