Eine städtische Rechnungsprüferin scheiterte mit Ihrer Mobbingklage vorm Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf. Sie forderte 893.000-Euro wegen angeblichen Mobbings durch ihre Arbeitgeberin. Sie konnte nicht nachweisen, dass jahrelanges systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Vorgesetzte bei der Stadt, stattfand.