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Livestream-Urteil

Fernsehsender können einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge die Weiterverbreitung ihres Programms über Livestreams im Internet untersagen. Das oberste EU-Gericht gab damit dem britischen Sender ITV recht, der gegen das Geschäftsmodell seiner Landsleute von TVCatchup geklagt hatte.

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