Start Allgemein Livestream-Urteil

Livestream-Urteil

166

Fernsehsender können einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge die Weiterverbreitung ihres Programms über Livestreams im Internet untersagen. Das oberste EU-Gericht gab damit dem britischen Sender ITV recht, der gegen das Geschäftsmodell seiner Landsleute von TVCatchup geklagt hatte.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein