Fernsehsender können einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge die Weiterverbreitung ihres Programms über Livestreams im Internet untersagen. Das oberste EU-Gericht gab damit dem britischen Sender ITV recht, der gegen das Geschäftsmodell seiner Landsleute von TVCatchup geklagt hatte.