Die NPD ist daran gescheitert, ihre Verfassungstreue vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Das Gericht stellte klar, dass eine solche Feststellung im Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht vorgesehen sei. Die rechtsextreme Partei hatte ihren Vorstoß damit begründet, dass durch die ständigen Behauptungen der Verfassungswidrigkeit ihre Rechte verletzt würden. Das Gericht erklärte weiter, Parteien müssten sich die Einschätzung gefallen lassen, verfassungsfeindlich zu sein. Einen Einfluss auf das NPD-Verbotsverfahren, wird dieses Urteil nicht haben.