Das Kölner Verwaltungsgericht entschied, dass die Bahn etwa ein Drittel ihrer bundesweit 5500 Bahnhöfe und Haltepunkte mit elektronischen Hinweistafeln oder Lautsprecheranlagen nachrüsten muss. Das Eisenbahnbundesamt hatte gegen die Bahn AG geklagt. Die Bahn ist nun verpflichtet, wartende Fahrgäste über Zugausfälle und Verspätungen «aktiv» zu informieren. Plakate mit Info-Telefonnummern würden nicht ausreichen.