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Unter Vorbehalt

Katholische Krankenhäuser in Deutschland dürfen vergewaltigten Frauen die „Pille danach“ verordnen, wenn sie die Befruchtung verhindert und nicht abtreibt. Darauf haben sich die deutschen Bischöfe auf ihrer Frühjahrsvollversammlung in Trier geeinigt. Medikamente, die den Tod des Embryos bewirken, dürften weiterhin nicht angewendet werden, teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) heute mit.

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