Dark Mode Light Mode

Namen von Samenspendern

Heute entscheidet das Oberlandesgericht Hamm, ob ein mit einer Samenspende gezeugtes Kind den Namen seines Vaters erfahren darf.  Eine junge Frau, deren Mutter sich anonym hat befruchten lassen, hatte geklagt. Eine Klage vor dem Landgericht Essen in erster Instanz war erfolglos. Der beklagte Arzt hätte die Daten zu dem Fall nicht mehr vorliegen. Die gesetzliche Vorschrift für eine längere Aufbewahrungsfrist gab es erst, nachdem die Klägerin geboren war.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Wieder da!

Next Post

Unglaubliche Zahl