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Gentests an Embryos gebilligt

Der Bundesrat in Berlin billigte Änderunges des Gesetzes für die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID). Zukünftig können Paare mit schweren Erbkrankheiten unter bestimmten Voraussetzungen Gentests an Embryonen vornehmen lassen. Das Bundesgesundheitsministerium will die Regelung nun zügig umsetzen.

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