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Konsequenz

Das ungarische Verfassungsgericht (AB) hat heute einzelne Verfügungen des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt, wie die umstrittene Pflicht, sich als Wähler registrieren zu lassen. In ihrem Entscheid stellten die Richter fest, dass das Parlament seine Berechtigung zur Gesetzgebung überschritten habe.

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