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ERGO

Der Bundesgerichtshof hat am 14. November 2012 auf unsere Klage gegen den Versicherer ERGO wie schon am 17. Oktober gegen Generali und am 25. Juli gegen den Versicherer Deutscher Ring entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert und zum Stornoabzug im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 198/10; IV 202/10; IV 201/10). Damit haben wir die dritte Entscheidung des höchsten Gerichts zu entsprechenden Klauseln erstritten. Millionen Versicherte haben damit Anspruch auf Nachzahlung, denn die Urteile haben Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche. 

  • Pressemitteilung Nr. 177/12 des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 2012
  • Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 202/10) vom 17. Oktober 2012 (Urteilstenor) 
  • Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 202/10) vom 17. Oktober 2012 (vollständiger Text)
  • Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 201/10) vom 25. Juli 2012 (Urteilstenor)
  • Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 201/10) vom 25. Juli 2012 (vollständiger Text)

Verhandlungen gegen die Versicherer Allianz, und Iduna werden demnächst stattfinden. Wir schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf rund 12 Milliarden Euro. Wir fordern die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur eigenständigen Erstattung der den Kunden zustehenden Beträge auf. Vorsorglich sollten Kunden aber ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden  und in Kopie an uns senden.

  •   Musterbrief für höheren Rückkaufswert und Erstattung des Stornoabzugs (Download für 90 Cent)

Worum geht es?

Sie mussten Ihre Lebens- oder private Rentenversicherung vorzeitig kündigen? Damit sind Sie kein Einzelfall. Fast aus 80 Prozent der Verträge steigen Versicherte vorzeitig aus. Nicht aus Leichtsinn, sondern weil ihnen meistens weniger Geld zur Verfügung steht – durch die Trennung vom Lebenspartner beispielsweise, Arbeitslosigkeit oder den Kauf einer Immobilie.

Doch mit der Kündigung kommt der Schock. Viele Betroffene erhalten von ihrem eingezahlten Geld kaum etwas zurück. Warum, fragen Sie sich? Schuld sind die hohen Abschlusskosten und deren nachteilige Verrechnung. Versicherungsnehmer zahlen nämlich mit ihren Prämien zunächst die Provisionen für die Vertreter, bevor sie überhaupt mit dem Sparen beginnen. Das Ergebnis sind zu geringe Rückkaufswerte, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Das ändert sich mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs.Da die höchsten Richter unserer Auffassung folgten, haben nun Millionen Verbraucher Anspruch auf Nachzahlung.

  • Mehr über das Thema lesen Sie in aller Ausführlichkeit in unserem Hauptbeitrag „Nachzahlung für Millionen”.
  • Eine ausführliche rechtliche Darstellung von Rechtsanwalt Joachim Bluhm, Hamburg, finden Sie hier.

 

Melden Sie Ihre Forderungen an!

Auch Ihre Versicherung hat Sie über den Tisch gezogen und Ihnen wurde ein zu geringer Rückkaufswert ausgezahlt? Dann melden Sie mit unserem Musterbrief (Download 90 Cent) Ihre Forderungen an und schicken Sie eine Kopie an uns (Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg oder versicherungen@vzhh.de). Sie sind dann bei uns registriert und werden über das weitere Vorgehen informiert.

Quelle:VBZ Hamburg

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