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Erstellung von Pflegeguatchten
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Erstellung von Pflegeguatchten

Das medizinische Sachverständigengutachten stellt ein wesentliches Hilfsmittel in der sozialrechtlichen Entscheidungsfindung dar. Üblicherweise wird das Pflegegutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt. Dies, meinen Erfahrungen nach, jedoch nicht immer im optimalen Sinne des Antragstellers.Sylvia Grünert arbeitets eit Jahren erfolgreich mit nachfolgenden Personen und Institutionen zusammen::

Privatpersonen-ambulante Dienste-Vollstationäre Einrichtungen der Altenpflege- Pflegebedürftige und deren Angehörige bzw. Betreuer-Sozialämter-Heimbetreiber-Sozialgerichte-Heimaufsichten- Rechtsanwälte und Versicherungen.

Nutzen auch Sie die Fachkompetenz von Sylvia Grünert und ihrem Team Ihren persönlichen Beratungstermin bekommen Sie unter 0800 795 84 24

www.pflege-sg.de

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