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Grünes Licht

Der Euro-Rettungsfonds ESM ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) rechtlich wasserdicht eingeführt worden. Das EU-Recht stehe dem Abschluss und der Ratifikation des Vertrages zur Einrichtung des ESM nicht entgegen, teilte das Gericht heute in Luxemburg mit.

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