Deutschlands größter Energieversorger E.on muss wegen der Behinderung von Kartellermittlungen der EU ein Bußgeld von 38 Millionen Euro zahlen. Der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigte ein entsprechendes Urteil in zweiter Instanz und wies die Beschwerde des Konzerns zurück. Die EU-Wettbewerbsbehörden hatten im Mai 2006 Geschäftsräume von E.on durchsucht und dabei einen Lagerraum mit Unterlagen versiegelt. Dieses Siegel soll E.on aufgebrochen haben. Der Konzern machte jedoch Überalterung für die beanstandeten Veränderungen am Siegel verantwortlich.Wer bezahlt die Strfae? Der Verbraucher natürlich!