Im Zusammenhang mit den immer mehr werdenden Inanspruchsnahme- Versuchen von Sogenannten Anlegerschutzanwälten hier nochmals ein wichtiger Rat an alle Vermittler von Kapitalanlagen, ega in welchem Bereich.
Hierauf hat das OLG Dresden in einem Urteil bereits im Jahre 2006 durch eine wichtiges Urteil hingewiesen. Hier nach müssen Vermittler ihre zu vermittelnden Anlagen genau kennen. Dies gilt sowohl für den Emissionsprospekt als auch für kritische Presseveröffentlichung udn Veröffentlichungen im Internet. Anlegern kann man daher nur empfehlen, den Vermittler zu der Anlage und insbesondere zu den Risiken scharf zu befragen. Bei Falschaussagen bzw. bei Verschweigen wesentlicher Umstände haften die Vermittler auf Schadensersatz.
Urteil Oberlandesgericht Dresden vom 12.Juli 2006 mit dem Aktenzeichen Az. 12 U 87/06.