Grundsätzlich ist das Recht auf der Seite der Verbraucher, wenn ihnen auf der Straße, am Telefon oder direkt an der Haustür überraschend ein Abovertrag aufgedrängt wird. Nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung können solche Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden; bei telefonischem Vertragsschluss sogar erst nach einem Monat.
Erhält der Verbraucher keine Vertragskopie mit korrekter Belehrung, weiß er nicht, an wen der Widerruf zu richten ist. Damit verhindern die Werber, dass sich Kunden durch einen sofortigen Widerruf noch vor Erhalt der ersten Zeitschrift wieder vom Vertrag lösen. Zwar kann das Abo später noch widerrufen werden, da sich die Widerrufsfrist bei nicht erhaltener Widerrufsbelehrung auf unbestimmte Zeit verlängert. Doch bleiben die Verbraucher außer bei telefonisch geschlossenen Verträgen meist auf den schon gezahlten Abo-Kosten sitzen.
Die Verbraucherschützer appellieren deshalb nachdrücklich: Nach überraschendem Kontakt auf der Straße, an der Haustür oder am Telefon sollte man vorschnell keinen Abovertrag schließen, zumindest aber auf der Herausgabe einer Vertragskopie bestehen.
Quelle:VBZ Brandenburg