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Kein Entgelt für Kontoführung bei Krediten
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Kein Entgelt für Kontoführung bei Krediten

Entgelte für die Kontoführung bei Darlehen sind unzulässig. Das entschied der Bundesgerichtshof am 7. Juni 2011 (AZ: XI ZR 388/10). Betroffen sind Millionen von Kunden, die mit der Bank oder Sparkasse einen Darlehensvertrag (Konsumentenkredit oder Immobilienfinanzierung) abgeschlossen haben und die neben Zinsen noch ein zusätzliches monatliches Entgelt für die Kontoführung zahlen mussten.

Diese Geschäftspraxis hat der BGH jetzt für rechtswidrig erklärt und festgestellt, dass die Kontoführung bei einem Darlehen keine zusätzliche Sonderleistung für die Kunden darstelle, sondern allein dem Interesse der Bank diene. Darlehensnehmer müssen somit nur den vereinbarten Vertragszins und nicht noch zusätzlich ein besonderes Entgelt für die Führung des Darlehenskontos bezahlen.

Fazit: Wem zusätzliche Kontoführungsentgelte in Rechnung gestellt wurden, kann diese von seinem Kreditinstitut zurück fordern – und dies mindestens für die letzten drei Jahre.

Hier ein Musterbrief (Download 90 Cent) für einen Rückforderungsanspruch wegen zu Unrecht berechneter Kontoführungsgebühren beim Darlehen.

Quelle:VBZ Hamburg

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