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Handel mit Arzneimitteln im Internet

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Illegal über das Internet vertriebene Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel stellen ein hohes Risiko für die Gesundheit dar!
Aus diesem Grund sind 100 Staaten unter der Koordination von INTERPOL und der Weltzollorganisation (WZO) in diesem Jahr gemeinsam im Rahmen der Operation PANGEA V gegen den Handel mit illegalen und gesundheitlich bedenklichen Arzneimitteln im Internet vorgegangen. Ziel der zum fünften Mal stattfindenden Aktionswoche in der Zeit vom 25.09. bis 02.10.2012 war es, das Angebot illegaler Produkte zu unterbinden und insbesondere das Bewusstsein der Bevölkerung für die mit dem Arzneimittelkauf im Internet verbundenen möglichen Gesundheitsgefahren zu schärfen.

Koordiniert wurde die Teilnahme der deutschen Strafverfolgungsbehörden durch das Zollkriminalamt (ZKA) und das Bundeskriminalamt (BKA).

Zudem hat das BKA einen Flyer entwickelt, der über potentielle Risiken beim Arzneimittelkauf im Internet informiert und Hinweise zum sicheren Einkauf gibt.

Die überwiegend ausländischen Versender von illegalen oder gefälschten Arzneimitteln nutzen Post- und Kurierdienste, um ihre vermeintlich heilsamen Sendungen dem Verbraucher zuzustellen. Daher kontrolliert der deutsche Zoll diese Warenbewegungen und kann vielfach die Auslandssendungen nicht zuletzt zum Schutz der Verbraucher „filtern“.

Im Rahmen der Operation PANGEA V legten die beteiligten Zollstellen unter der Leitung des ZKA ihr Augenmerk in Folge dessen auf Briefe, Pakete und Päckchen mit Arzneimitteln jeglicher Form. Dabei zogen sie in nur einer Woche insgesamt 530 ausländische Brief- und Paketsendungen mit rund 68.000 Tabletten, Kapseln und Ampullen aus dem Verkehr, darunter 2.100 Ampullen mit Wachstumshormonen, die häufig zu Dopingzwecken eingesetzt werden. Daneben stellten die Zollbeamten unter anderem aber auch Potenzmittel, Verhütungs- und Schlankheitsmittel sowie klassische Schmerzmittel und Antidepressiva sicher.

Die meisten Verbraucher scheinen sich der gesundheitlichen Risiken, die günstige Online-Medikamente aus dem Ausland mit sich bringen können, nicht bewusst zu sein. Ebenso wenig scheinen sie sich der Tatsache bewusst, dass jeglicher Import von in Deutschland nicht zugelassenen Medikamenten durch Privatpersonen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die – unabhängig von sonstigen strafrechtlichen Konsequenzen – mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Daneben läuft der Verbraucher auf Anbieterseiten illegaler Arzneimittel im Internet zusätzlich Gefahr, seinen Rechner mit Schadsoftware zu infizieren und seine persönlichen Daten oder Zahlungsdaten Straftätern zur missbräuchlichen Nutzung zu überlassen.

Die Polizei in Deutschland führte im Jahr 2012 bereits in 284 Fällen Ermittlungen gegen meist international organisierte Arzneimittelanbieter, die über ihre Webseiten in Deutschland nicht zugelassene sowie gesundheitlich bedenkliche Arzneimittel vertreiben.

Im Angebot der illegalen Händler befindet sich ein breites Arzneimittelspektrum, insbesondere leistungssteigernde und muskelaufbauende sowie so genannte Lifestyle-Arzneimittel, u. a. zur Behandlung erektiler Dysfunktion, Haarwuchsmittel, Mittel zur Gewichtsreduktion und Appetitzügler.

BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Der Erwerb von Arzneimitteln über nicht zugelassene Händler im Internet birgt erhebliche Gesundheitsgefahren! Nur einem informierten und kritischen Verbraucher ist es möglich, sich vor den sehr professionell agierenden Tätern zu schützen. Daher sollte unbedingt das Informationsangebot der im Kampf gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln handelnden Behörden und Institutionen genutzt werden. Für die Sicherheitsbehörden gilt es, den internationalen Täterstrukturen und damit dem grenzüberschreitenden Arzneimittelhandel durch eine konsequente Zusammenarbeit mit unseren ausländischen Partnern zu begegnen.“

Ungeachtet der aktuellen Operation PANGEA V ist der Arzneimittelhandel via Internet ein ständiges Thema für das ZKA und seine bundesweit acht Zollfahndungsämter, die für mittlere und schwere Zollkriminalität zuständig sind. Der Zollfahndungsdienst verzeichnet seit Jahren einen stetigen Anstieg seiner Ermittlungsverfahren in diesem Deliktsbereich. Allein in 2011 ermittelten die Zollfahnder in rund 1.300 Fällen (mit 42% Anstieg zum Vorjahr!), davon betrafen 938 Verfahren (90% mehr als 2010) ausschließlich den Handel mit oder die illegale Produktion von Dopingmitteln. Tendenz steigend!

ZKA-Präsident Norbert Drude: „Es ist erschreckend, in welchem großen Ausmaß hier Skrupellosigkeit der Anbieter auf Sorglosigkeit der Käufer stößt. Der Schutz der Verbraucher vor illegalen und gefährlichen Arzneimitteln und der Kampf gegen gewissenlose Kriminelle ist inzwischen eine der zentralen Aufgaben der Zollfahndung. Ihre Bewältigung erfordert aber auch großes Engagement und enge Kooperation aller Sicherheits- und Gesundheitsbehörden auf nationaler und internationaler Ebene. Nur so können wir international agierenden Tätergruppen zum Schutz der Verbraucher wirksam entgegentreten.“

Über das weltweite Gesamtergebnis der Operation PANGEA V informiert INTERPOL in seiner heute veröffentlichten Pressemitteilung (www.interpol.int).

Weitere Informationen, wie auch den Flyer des BKA zum sicheren Arzneimittelkauf im Internet, finden Sie auf der Internetseite des BKA (www.bka.de) sowie auf den Internetseiten diverser weiterer Behörden und Institutionen, u. a. der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), dem Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG).

Auf www.zoll.de sollten sich Verbraucher mit den Bestimmungen zu Postsendungen aus dem Ausland vertraut machen. Hier finden sich auch Informationen zu Auslandsbestellungen von Arzneimitteln.

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