Start Allgemein Kinderlebensmittel

Kinderlebensmittel

868
Ernährungsexperten sind sich einig: gesunde Kleinkinder benötigen keine Speziallebensmittel. Säuglinge bekommen die ersten vier bis sechs Monate Muttermilch (oder Säuglingsanfangsnahrung bzw. Folgemilch). Anschließend ersetzen nach und nach Breie die Milchmahlzeiten.
So werden Babys allmählich abgestillt. Beißen und Kauen trainieren sie mit Gemüse- und Obst- oder Brotstückchen. Mit anderthalb Jahren etwa hat sich der Nachwuchs an die normale Familienkost gewöhnt und benötigt im Regelfall keine „Extra-Würste“ mehr. Deshalb waren klassische Diätprodukte für Kleinkinder (Beikost) wie Komplettmahlzeiten oder Getreidebrei ursprünglich lediglich zwischen dem 10. bis etwa 14. Lebensmonat für die Umstellung auf normale Kost vorgesehen. Ihren Niederschlag fand diese Erkenntnis u.a. in der Diätverordnung, derzufolge Beikost lediglich „Lebensmittel außer Milch (umfasst), die den besonderen Ernährungsanforderungen gesunder Säuglinge und Kleinkinder entsprechen und die zur Ernährung von Säuglingen während der Entwöhnungsperiode und die zur Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern während der allmählichen Umstellung auf normale Kost bestimmt sind.“

 
In Zeiten sinkender Geburtenraten verfolgen Hersteller von Babynahrung andere Interessen. Um die Umsätze zu halten bzw. zu steigern, ist ihnen an einer Verlängerung der Fütterungsdauer gelegen. Deshalb haben sie das Angebot an Produkten für Kleinkinder systematisch ausgebaut. Es umfasst unter anderem Kindermilch, Joghurt- und Frucht-Minis, aber auch Komplettmahlzeiten wie Mini-Rigatoni mit Sauce Bolognese, Fruchtpürree im Quetschbeutel, Smoothies und Früchteriegel und dazu Produktverpackungen in Bärchen- oder Herzform und Fruchtschorle mit Sport-Cap-Verschluss. Lebensmittel für 1-3-Jährige tragen bereits bis zu einem Viertel des Umsatzes der Marktführer für Babynahrung bei.

Herstelleraussagen zu Kleinkinderlebensmitteln

Kleinkinderprodukte werden häufig als besonders gesund beworben. Die Vermarktung als diätetische Lebensmittel mit Altersangabe soll den Eindruck erwecken, dass Speziallebensmittel für das Aufwachsen gesunder Kinder notwendig seien. Dem steht nicht nur die zitierte Diätverordnung entgegen. Im Sommer 2011 veröffentlichte das Bundesinstitut für Risikobewertung eine Stellungnahmen zu Kindermilch, in der es zu dem Ergebnis kam, dass diese Getränke gegenüber fettreduzierter Kuhmilch eben keinerlei ernährungsphysiologische Vorteile haben und in einer ausgewogenen Kleinkinderernährung überflüssig sind. Parallel dazu stellten die Verbraucherzentralen in einem Marktcheck fest, dass Kindermilchgetränke bis zu viermal teurer sind als Kuhmilch. Bezogen auf die seinerzeitigen Preis mussten Verbraucher für die vom Hersteller empfohlene Verzehrsmenge pro Jahr bis zu 273 Euro mehr zahlen als für die gleiche Menge Trinkmilch einer preiswerten Handelsmarke.

Im Frühjahr 2012 hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde aufgefordert, die Eignung von Kleinkindermilch zu überprüfen. In Deutschland führt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) entsprechende Untersuchungen durch. Im Juni 2012 verschickte es die ersten beiden Unterlassungsbescheide an Hersteller. Darin beanstandete das BVL, dass die Zusammensetzung der Produkte nicht an die Ernährungsbedürfnisse von Kleinkindern angepasst und ungeeignet zur besonderen Ernährung dieser Personengruppe sei.

Beobachtungen und Marktchecks der Verbraucherzentralen bestätigen zwar, dass fast alle Produkte den rechtlichen Regelungen entsprechen. Sie zeigen aber auch, dass Produkte für Kleinkinder zum einen häufig mit Vitaminen- und/oder Mineralstoffen angereichert und zum anderen fast alle mit Aussagen zur Gesundheit beworben werden, beispielsweise

  • „mit Vitamin C- wichtig für die Abwehrkräfte und zur Unterstützung der Eisenaufnahme“ oder 

     Damit wird suggeriert, dass sie für die Ernährung besser geeignet sind als herkömmliche Lebensmittel. Tatsächlich sind Nutzen und Notwendigkeit der Anreicherung aber umstritten.

     Forderungen der Verbraucherzentralen

     Deshalb fordern die Verbraucherzentralen, dass die Produkte, ihre Eignung für Kleinkinder und eine generelle Zulassung besonders geprüft werden. Dabei müssen die Anforderungen an die Zusammensetzung mit den Ernährungsempfehlungen der Fachgesellschaften übereinstimmen. Für Beikost ist die Verwendung von Aromen grundsätzlich zu untersagen und eine Anreicherung mit Vitaminen und Mineralstoffen eng zu begrenzen. Zudem sind die Bestimmungen der Diät- und die bereits geltenden Regelungen der Health-Claims Verordnung (Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln) einzuhalten und strenger zu überwachen. Die Verbraucherzentralen fordern außerdem, dass die (rechtliche) Definition für Kleinkinder der tatsächlichen Übergangszeit auf normale Kost entsprechen, also auf 12-18 Monate herabgesetzt werden sollte.

     „mit Omega-3-Fettsäuren- wichtig für Gehirn- und Nervenzellen“.

  • Die Verbraucherzentralen haben in mehreren Marktchecks eine Reihe von Kleinkinderlebensmitteln unter die Lupe genommen. Im Folgenden finden Sie Einschätzungen und Bewertungen einzelner Produktgruppen wie Kindermilch, Menüs/ Komplettmahlzeiten, Trinkbreie, Milchspeisen und verzehrfertige Müslis,Smoothies und Fruchtpüree sowie Früchte- und Getreideriegel.

    Tetrapack KuhmilchKindermilch

    Kindermilch ist ein Kuhmilchersatzgetränk für Kinder ab dem zwölften Lebensmonat bzw. dem ersten Lebensjahr. Die Lebensmittelindustrie bewirbt „Kindermilch“ als besonders geeignet für Kleinkinder, obwohl deren tatsächlicher Mehrwert im Vergleich zu Kuhmilch bisher nicht nachgewiesen ist. Der Eiweißgehalt der Kindermilch wurde reduziert, ebenso ist der Calciumgehalt im Vergleich zu Kuhmilch geringer, zugesetzt werden unter anderem Eisen und Vitamin D. Die besondere Eignung für Kleinkinder ist jedoch nicht nachgewiesen, wie der Vergleich „Kindermilch… gesünder als Kuhmilch?“ (siehe Abbildung) zeigt.

    Die Verbraucherzentralen haben bundesweit auch den Preis von 23 Kindermilchprodukten von insgesamt sechs Herstellern untersucht – bis auf eine Ausnahme war die Ersatzmilch in allen Fällen bis zu viermal teurer als normale Kuhmilch (Trinkmilch 1,5% Fett).

    Bei der teuersten Kindermilch (2,10 Euro/l) empfiehlt der Hersteller eine tägliche Verzehrsmenge von 480 ml. Eltern müssen also mit Ausgaben in Höhe von 368 Euro pro Jahr rechnen. Trinkmilch verursacht bei gleicher Verzehrsmenge und einem Literpreis von 0,54 Euro (Handelsmarke) beziehungsweise 0,98 Euro (Markenmilch) nur Ausgaben in Höhe von 95 bis 177 Euro im Jahr. Damit zahlen Verbraucher pro Jahr bis zu 273 Euro mehr für die vom Hersteller empfohlene Verzehrsmenge „Kindermilch“ als für die gleiche Menge Trinkmilch einer preiswerten Handelsmarke. Dabei ist ein direkter Preisvergleich oftmals gar nicht möglich, da sich der Grundpreis bei der meistens in Pulverform angebotenen Ersatzmilch in der Regel auf das Gewicht und nicht auf die verzehrsfertige Menge bezieht.

    Unsere Bewertung:

    Gesunde Kleinkinder können ab dem 10. Lebensmonat an die normale Familienkost herangeführt werden und damit auch herkömmliche Milch- und Milchprodukte zu sich nehmen – bei einer ausgewogenen Ernährung werden keine besonderen Lebensmittel wie Kindermilch oder ähnliche Produkte benötigt.

    Menüs

    Die Verbraucherzentralen haben im Zeitraum 2011/2012 die Angaben auf 18 Komplettmenüs (Gläschenkost) mit der Altersempfehlung „ab 10. Monat“, „ab 12. Monat“ und „ab 15. Monat“ geprüft. Immer häufiger werben Hersteller mit Angaben, die sich auf Nährwert und Gesundheit beziehen. Beispiele für solche nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben sind: „mit Omega- 3- Fettsäuren aus Rapsöl“, „kindgerechter Salzgehalt“, „zur besseren Jodversorgung – wichtig für die Schilddrüsenfunktion“.

    Kinderbreie in GlasflaschenDie Hersteller bewerben damit eine spezielle, an die scheinbar besonderen Bedürfnisse der Kleinen angepasste Zusammensetzung, und versuchen ihr Produkt von einer Vielzahl vergleichbarer Produkte abzugrenzen.

    Die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln (Health-Claims-Verordnung) regelt die Zulassung und Verwendung solcher Werbeaussagen. Bei den nährwertbezogenen Angaben unterscheiden sich die Anforderungen der Health Claims Verordnung an Lebensmittel für Kinder nicht von denen für Erwachsene. Angaben, die sich auf die Entwicklung und Gesundheit von Kindern beziehen, werden jedoch strenger gehandhabt. Jeder so genannte „Kinder Claim“ muss beantragt und zugelassen werden.

    Derzeit sind elf solcher Kinder-Claims zugelassen (Stand: 09.08.2012). Für alle gesundheitsbezogenen Angaben gilt jedoch generell, dass ein Verzehrsmuster anzugeben ist. Es erklärt, wie viel von dem beworbenen Lebensmittel gegessen werden muss, damit die versprochene Wirkung eintritt. Tatsächlich fanden die Verbraucherzentralen aber auf keiner der untersuchten Mahlzeiten mit gesundheitsbezogenen Werbeaussagen ein derartiges Verzehrmuster.

    Unsere Bewertung:

    Leider ist die Health Claims Verordnung noch lange nicht vollständig umgesetzt. Gerade für gesundheitsbezogene Angaben gibt es erst wenige abschließende Regelungen. Daher können die Hersteller derzeit noch gesundheitliche Vorteile bewerben, auch wenn die Slogans noch nicht abschließend zugelassen sind. Dies erschwert Eltern einen verlässlichen Produktvergleich im Supermarkt.

    Beikostprodukte wie Komplettmenüs können als zeitsparende Alternative zu selbst hergestellten Menüs sinnvoll sein. Allerdings nur während der Umstellung auf normale Familienkost, also etwa zwischen dem 10. und 18. Lebensmonat. Aus ernährungsphysiologischer und toxikologischer Sicht brauchen Kleinkinder über dieses Alter hinaus keine speziellen Produkte.

    Früchte- und Getreideriegel

    Als „Früchtefreund rote Früchte mit Eisen“, „Bio-Getreideriegel“ oder „Müslifreund“ liegen die einzeln abgepackten Kleinkindriegel neben Kindermilch, Gläschenkost und Breipackungen im Supermarktregal. Sie sollen „ideal für den kleinen Hunger zwischendurch“, „köstlich, fruchtig und gesund“ sein oder „den Liebling mit dem Besten aus Apfel und Banane“ versorgen.

    Die Verbraucherzentralen haben 14 Produkte von fünf Herstellern geprüft. Nahezu alle Anbieter werben auf der Frontseite der Verpackung mit dem Verzicht auf Zuckerzusatz. Der verpflichtende und wichtige Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ findet sich jedoch nur klein gedruckt auf der Rückseite.

    Häufig schließt sich der Hinweis direkt an die Zutatenliste an, bei manchen Riegeln wird er sogar durch die Verpackungslasche verdeckt.

    Nur der Blick auf die Nährwertangabe zeigt den tatsächlichen Zuckergehalt der Riegel. Dieser kann, obwohl „von Natur aus“, bis zu 50 Prozent betragen und damit die drei- bis vierfache Menge Zucker und fast siebenmal mehr Kalorien als frisches Obst liefern. Die ausgelobten Früchte entpuppen sich als Bananenflocken und Saftkonzentrate. Rund die Hälfte der Riegel werben zusätzlich mit Vitamin E-, Folsäure- und Calciumzusätzen oder dem Ballaststoffgehalt.

    Unsere Bewertung:

    Spezielle Früchte- und Getreideriegel für Kleinkinder sind überflüssig und als Zwischenmahlzeit wegen des meist hohen Energiegehaltes ungeeignet. Verzicht auf Zuckerzusätze, Farb- und Konservierungsstoffe sowie die Anreicherung mit Vitaminen und Mineralstoffen können darüber nicht hinwegtäuschen. Mit durchschnittlich elf Gramm Zucker beziehungsweise 4 Stück Würfelzucker pro 25 g Riegel, sind sie eine Süßigkeit – nicht mehr und nicht weniger. Die klebrige Konsistenz der Riegel fördert zudem die Kariesentstehung. Geeignete Zwischenmahlzeiten für Kleinkinder sind nach wie vor frisches Obst und Gemüse oder ein Müsli ohne Zuckerzusatz. Damit wird zahnschonend das Beißen und Kauen trainiert.

    Trinkbreie und Milchspeisen

    Mahlzeiten in Form von Trinkbreien, Milchdesserts, Puddings, verzehrsfertigen Müslis oder gar Kaiserschmarrn in Apfelmus erobern das Baby- und Kleinkindsegment. Die Verbraucherzentralen haben 22 solcher Produkte in Hinblick auf die Zutaten, Nährstoffzusammensetzung und Werbeaussagen genauer unter die Lupe genommen. Die meisten Produkte enthalten Milch bzw. Folgemilch als Hauptzutat. Und die werden mit Aussagen wie „aus viel guter Milch“ oder „mit leicht verdaulichem Eiweiß“ auch entsprechend ausgelobt. Häufig werden die Nährstoffe Calcium, Zink- und Vitamin B2 beworben. Das heißt, die Hersteller heben genau die Nährstoffe hervor, die in Milch natürlicherweise reichlich enthalten sind und mit denen Kinder nach aktuellen Studien ausreichend versorgt sind.

    Etiketthinweis "Ohne Zusatzstoffe"Häufig sollen sogenannte „Clean Labels“ die Produkte als besonders natürlich darstellen. Sie werben mit dem Verzicht auf bestimmte Inhaltsstoffe, zum Beispiel „ohne Gelatine*“, „ohne Farb- und Konservierungsstoffe*“ oder „ohne Zusatz von Geschmacksverstärker*“. Schaut man genau hin, findet man wie in den angeführten Beispielen häufig einen Sternchenhinweis * „lt. Gesetz“. Dies bedeutet nichts anderes, als dass diese Stoffe von Gesetzes wegen ohnehin nicht zugesetzt werden dürfen.

    Bei der Herstellung von Beikost und Kleinkindprodukten dürfen Aromen zugesetzt werden. Diese Möglichkeit nutzt die Mehrzahl der Hersteller. So enthalten 17 von 22 Produkten zugesetzte Aromen, darunter auffällig oft Vanille, was die Entwicklung von Geschmacksvorlieben und die Gewöhnung an intensive Geschmacksnoten fördert. Lediglich fünf Produkte werden „ohne Aroma“ beworben, während 15 Produkte „ohne Farb- und Konservierungsstoffe*“ausgelobt sind. Eltern können dies aber ganz selbstverständlich erwarten, da der Einsatz dieser Zusatzstoffe in Beikost verboten ist.

    Unsere Bewertung:

    Milch und Milchprodukte liefern wichtige Mineralstoffe und Vitamine. Insbesondere für den wachsenden Organismus sind sie notwendig und sorgen für ein normales Knochenwachstum, liefern hochwertiges Eiweiß und wichtige B-Vitamine. Die Auslobung von Milch als besonders wertvollen Bestandteil bei Trinkbreien und Milchspeisen widerspricht jedoch den Werbeaussagen von so genannter Kindermilch. Denn bei Kindermilch wird von Herstellerseite gerade der angebliche Vorzug eines reduzierten Eiweißgehaltes gegenüber Trinkmilch werbewirksam dargestellt.

    Das Forschungsinstitut für Kinderernährung empfiehlt Milch und Milchprodukte schrittweise erst ab dem 10. Monat einzuführen. Davor sollte Milch lediglich in Form von Muttermilch oder Säuglingsmilch gefüttert werden. Von dem Verzehr von Trinkbreien rät das Forschungsinstitut generell ab, zumal sie meist auch noch zusätzlich gezuckert und aromatisiert sind. Für Kinder ab einem Jahr werden täglich etwa 1/3 l (330ml) Milch- und Milchprodukte (wie Milch, Joghurt und Käse) empfohlen.

    Spezielle Milchdesserts oder Trinkbreie brauchen Kleinkinder nicht. Im Gegenteil: Die Gewöhnung an Zucker und Aromen wird dadurch unnötig gefördert, der gewünschte Übergang an die Familienkost dagegen verzögert. Trinkbreie und Milchspeisen leisten keinen Beitrag zur Verbesserung des Gesundheitszustands von Kleinkindern. Eine willkürliche Anreicherung mit verschiedenen Vitaminen, Mineralstoffen und Fettsäuren ist unnötig, da die Mehrzahl der Kinder ab einem Jahr ausreichend versorgt ist. Die zugesetzten Mengen an Nährstoffen entsprechen zwar den gesetzlichen Bestimmungen, trotzdem kann durch den Verzehr verschiedener angereicherter Lebensmittel der Bedarf von Einjährigen sehr schnell überschritten werden.

    Kekse, Knabbergebäck und Müsli

    Spezielle Babykekse werden im Handel bereits „ab dem 7. Monat“ angeboten, Knabbergebäck und Müsli gibt es für Kleinkinder ab 1 Jahr.

    Um Eltern die besondere Eignung glaubhaft zu machen, werden die Produkte mit allgemeinen Aussagen wie „Kindgerechter Getreidesnack zum Knabbern“, „altersgerecht und auf die Ernährungsbedürfnisse abgestimmt“ sowie mit verschiedenen nährwertbezogenen Angaben wie „mit 5 Vitaminen“, „mit Eisen und Calcium“ oder “ mit Vitamin B1 – wichtig für die Funktion des Nervensystems“ beworben.

    Häufig wird der Verzicht auf den Zusatz von Zucker herausgestellt. Hier ist Vorsicht geboten: Enthalten die Produkte Maltodextrin (ein zuckerhaltiges Gemisch aus Kohlenhydraten), kann die Kariesentstehung gefördert werden. Bemerkenswerterweise wird auch Knabbergebäck als „ungesüßt“ beworben, obwohl Eltern hier ohnehin keinen Zuckerzusatz erwarten würden.

    Manche Knabbergebäcke enthalten Salzzusätze, obwohl diese in Getreidebeikost nach der Diätverordnung nur erlaubt sind, wenn eine technologische Notwendigkeit besteht.

    Unsere Bewertung:

    Spezielle Kekse und Knabbergebäck für Kleinkinder sind nicht notwendig. Beim Übergang zur Familienkost eignen sich zur Förderung der Kautätigkeit Brotkanten und rohe Gemüsestückchen. Kekse sind als Zwischenmahlzeit generell nicht geeignet, denn sie enthalten neben Zucker auch reichlich Fett. Sie zählen wie andere Süßigkeiten zu den so genannten „geduldeten Lebensmitteln“, die 10% der Energiezufuhr (bei einem 1jährigen Kind etwa 100 kcal) nicht übersteigen sollen.

    Auch beim Kauf von Müsli können Eltern auf spezielle Kleinkindprodukte verzichten. Bei der Auswahl sollte darauf geachtet werden, dass kein Zucker zugesetzt wurde. Da Früchtemüslis aufgrund ihres Gehaltes an Trockenfrüchten von Natur aus reichlich Zucker enthalten können, empfiehlt sich eine Mischung des Müslis mit Haferflocken.

    Smoothies und Fruchtpüree

    Smoothies und Fruchtpüree sind Obstprodukte, die sich je nach Konsistenz zum Trinken mit Strohhalm, Quetschtüte oder zum Löffeln eignen. Sie enthalten in der Regel keine Milch- oder Getreidezusätze. Entsprechend findet man meist die Aussage „100% Fruchtgehalt“ auf den Produkten.

    Einige Produkte werden bereits mit der Empfehlung „ab 6. Monat“ angeboten. Teilweise sind sie im Tetrapack mit Strohhalm oder in so genannten Quetschtüten erhältlich. Das macht sie für Eltern und Kinder gleichermaßen interessant, weil die Portion Obst direkt aus der Verpackung verzehrt werden kann.

    In der Markterhebung waren alle fünf untersuchten Smoothies und Fruchtpürees mit der Aussage „Ohne Zuckerzusatz“ und dem Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ versehen.

    Die Produkte enthielten laut Nährwertangaben ca. 11 g Zucker / 100 g und entsprachen damit dem natürlichen Zuckergehalt von frischem Obst.

    Unsere Bewertung:

    Früchtepürees und Smoothies erfüllen die gesetzlichen Bestimmungen der Diätverordnung. Der Zuckergehalt entspricht zwar dem von frischem Obst, aber während der Verarbeitung und Pasteurisierung zur Haltbarmachung kommt es zu Nährstoffverlusten, insbesondere an Vitaminen und weiteren gesundheitsfördernden (sekundären) Pflanzenstoffen. Darüber hinaus hat frisches Obst und Gemüse ein größeres Volumen und muss länger gekaut werden. Das bewirkt einen größeren Sättigungseffekt. Zudem verleiten Pürees aus der Quetschtüte die Kinder dazu, große Mengen davon zu sich zu nehmen.

  • Quelle VBZ Sachsen

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein