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Meine Daten gehören mir

Noch nie wurden so viele Daten gesammelt, analysiert und für Geschäfte genutzt wie heute – von Unternehmen, Institutionen oder gemeinnützigen Organisationen. Selbst Einwohnermeldeämter sollten zukünftig Daten ihrer Bürger an Dritte weitergeben dürfen.

Zum Sachverhalt

Ende Juni 2012 hat der Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens beschlossen. Bürgerämter dürfen demnach Daten wie Familienname, Vorname, Doktorgrad und aktuelle Anschriften ihrer Einwohner zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an Unternehmen weitergeben. Als Verbraucher müssen Sie diesem Vorgehen nicht explizit zustimmen, sondern Sie erhalten lediglich ein Recht, der Übermittlung Ihrer Daten zu widersprechen. Das gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich verwendet werden, um bestehende Informationen zu bestätigen oder zu berichtigen. Da die Abfrage durch Unternehmen aber im Normalfall auf vorliegenden Daten beruht, geraten Sie hier als Bürger ganz klar ins Hintertreffen.

Doch der Entwurf des Meldegesetzes sorgte für einen großen Eklat. Am 21. September 2012 hat der Bundesrat daher entschieden, dass das umstrittene Gesetz überarbeitet werden muss. Der Vermittlungsausschuss von Länderkammer und Bundestag wird den Gesetzentwurf nun nachbessern. Meldeämter sollen demnach Daten an Werber und Adresshändler nur dann weiterreichen dürfen, wenn die Bürger ihr Einverständnis gegeben haben.

Wir fordern, dass allein die Meldebehörden die Einwilligung zur Weitergabe ihrer Daten bei den Bürgern einholen dürfen. Denn: Unternehmen verstecken diese Erklärungen gern verklausuliert im Kleingedruckten.

Widerspruch einlegen

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten einfach so weitergegeben werden, empfehlen wir Ihnen schon jetzt, Widerspruch einzulegen. Hierfür können Sie gern unseren Musterbrief nutzen.

  • Musterbrief: Auskunft und Widerruf zur Datenweitergabe durch Einwohnermeldeämter (Download 50 Cent)

 
Außerdem sollten Sie sobald das neue Gesetz in Kraft ist – bei Ihrem Amt regelmäßig Auskunft darüber verlangen, an wen Ihre Daten weitergegeben wurden.

Appell unterzeichnen

Da die Verbraucherzentralen trotz des deutlichen Protests von allen Seiten nachwievor die Gefahr sehen, dass lediglich die Ausnahme der Widerspruchslösung entschärft wird – also, dass der Widerspruch nicht gilt, wenn die Daten zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden, haben wir uns einer Unterschriftenaktion der Organisationen Campact und FoeBuD e.V. angeschlossen. Denn wir wollen eine Einwilligungslösung zur Weitergabe von Daten zu Werbezwecken. Unterzeichnen auch Sie diesen Appell an die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Bundesländer.

 

Ratgeber zum Weiterlesen

 

Unser Ratgeber „Meine Daten gehören mir“ zeigt, wo in Sachen Datenschutz Fallen lauern, welche Rechte Sie als Verbraucher haben und wie Sie sich schützen können.

Vom Einkauf im Laden oder im Internet über Kundenkarten und soziale Netzwerke bis hin zur Datenweitergabe im Gesundheitswesen, bei Banken oder Versicherungen erläutert das übersichtlich strukturierte Buch auf 204 Seiten wie man dem Datenklau im Alltag Einhalt gebieten kann, um unerwünschte Werbung, Abofallen und digitale Kontoplünderungen zu vermeiden.

Quelle.VBZ Hamburg

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