Unilever will „mehr günstigere Kleinpackungen statt nur teure Premium-Produkte“ anbieten und beruft sich zur Begründung auf die Krise in der EU und die wachsende Armut, so der Europa-Chef des Unternehmens Jan Zijderveld in einem Interview mit der Financial Times Deutschland (FTD). Wenn die Leute ärmer sind und weniger Geld für einen Einkauf ausgeben, müsste eben die Waschmittelpackng auch kleiner sein, so der Unilever-Chef. Doch was ist, wenn es dadurch für die Armen in Wahrheit teurer wird? The poor pay more?
Denn bei geringeren Füllmengen in Verpackungen ist nach unseren Erfahrungen genaues Hinschauen geboten. Unsere Untersuchungen zeigen, Füllmengenreduzierungen sind bisher fast immer mit versteckten Preiserhöhungen verbunden. Das hängt zum einen damit zusammen, dass die Produktion von Kleinpackungen in der Regel kostenintensiver ist, zum anderen werden die Konzerne nicht freiwillig auf Marge verzichten.
Gerade in Krisenzeiten lassen sich Verbraucher von einem geringen Packungspreis zum Kauf verleiten, ohne zu überprüfen, wie teuer die Ware tatsächlich ist (Grundpreis). Vor allem Menschen mit einem begrenzten Budget für ihren Wocheneinkauf greifen nach den scheinbar günstigen Kleinpackungen, weil diese auf den ersten Blick das Portemonnaie weniger belasten. Das Prinzip ist ähnlich wie beim Ratenkauf. Ein teures Produkt wird finanzierbar, wenn es in Raten bezahlt wird. Doch ist der Ratenkauf generell immer teurer als der Sofortkauf. Bekannte Marken können dieses Prinzip übernehmen, weil gerade bei ihren Produkten eine hohe Kundenbindung besteht.
Auch wenn in Deutschland bisher die Tendenz zu Kleinpackungen noch nicht besonders ausgeprägt ist, liegt das Papier schon in der Schublade, um es bei einer Rezession herauszuholen – allerdings ohne finanzielle Vorteile für Verbraucher. In Spanien und Griechenland wird die Kleinpackungsoffensive nach Angaben der FTD schon erfolgreich angewandt.
Wir raten Verbrauchern: Vergleichen Sie immer genau den Grundpreis, damit Sie nicht auf Mogelpackungen hereinfallen. Viele versteckte Preiserhöhungen finden Interessierte in unserer Mogelpackungsliste.
Um das klarzustellen: Wir begrüßen prinzipiell das Angebot von Kleinpackungen, beispielsweise für Singles oder Senioren als Ergänzung zu Normalpackungen. Wir lehnen es aber ab, wenn die Produkte nur dazu genutzt werden, um versteckt die Preise zu erhöhen.
Auch der Konzern Mars Inc. hat vor kurzem Füllmengenreduzierungen angekündigt – aus gesundheitlichen Gründen. Packungen sollen zukünftig nicht mehr als 250 kcal beinhalten, das bedeutet für einige Produkte eine Füllmengenreduzierung. Dass die Abgabepreise an den Handel entsprechend angepasst werden, ist von dem Konzern nicht zu hören. Damit könnte das Unternehmen zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Höhere Preise und ein besseres Gesundheitsimage.
24. August 2012
Die Mogelmasche: Weniger drin, Preis gleich
Auch wenn die Flut der Sonderangebote auf Handzetteln oder in den Printmedien einen anderen Eindruck vermittelt, die Preise im Einzelhandel werden weiterhin kräftig erhöht. Nicht immer sind die Preissteigerungen für Sie als Verbraucher auf den ersten Blick zu erkennen.
Seit Jahren beobachten wir eine Masche im Handel und bei den Herstellern von Lebensmitteln und anderen Produkten. Wir nennen sie: weniger drin, Preis gleich. Oder deutlicher: versteckte Preiserhöhung.
Wir erklären Ihnen, wie das Ganze funktioniert: Kunden haben sich an den Preis eines Produktes gewöhnt, sagen wir 2,99 Euro. Statt sie jetzt durch eine nominale Preiserhöhung, sagen wir auf 3,49 Euro, vom Kauf abzuhalten, wird die Preiserhöhung verschleiert, indem bei gleichem Preis weniger Inhalt in die Packung gegeben wird. Manchmal ist es auch der Handel, der eine Preissenkung des Herstellers nicht an die Verbraucher weiter gibt.
Unsere Mogelpackungsliste
Seit nunmehr sieben Jahren pflegen wir eine bundesweit einzigartige Mogelpackungsliste mit versteckten Preiserhöhungen auf der Basis unserer eigenen Recherchen und vieler Hinweise aufmerksamer und verärgerter Verbraucher. Mit aktuell mehr als 400 Produkten beleuchtet die Liste unter Nennung der Namen von Produkt und Hersteller die Masche der Anbieter. Unsere aktuellen Fälle:
- Übersicht aller Produkte: Mogelpackungsliste „Weniger drin, Preis gleich” (Stand: 31.08.2012)
In den letzten sieben Jahren haben wir den Markt immer wieder kritisch unter die Lupe genommen. Ausgewählte Ergebnisse dieser Untersuchungen können Sie den folgenden Übersichten entnehmen.
März 2012: Preisunterschiede bei Markenlebensmitteln
Nach zahlreichen Beschwerden verärgerter Verbraucher haben wir die Verkaufspreise von 18 Markenlebensmitteln bei 10 verschiedenen Einzelhändlern untersucht und Erstaunliches festgestellt. Je nach Füllmenge, die von Händler zu Händler variiert, konnten wir Preisunterschiede von bis zu 50 Prozent ausfindig machen – und das bei scheinbar gleichem Verkaufspreis pro Packung Der Einzelhandel und die Lebensmittelindustrie arbeiten offenbar Hand in Hand, um gezielt zu verhindern, dass Sie sich als Verbraucher ein klares Bild vom Preis eines Produkts machen können.
- Markenlebensmittel: Gesamtauswertung der Untersuchungsergebnisse mit Bildern (Stand 28.03.2012)
- Markenlebensmittel: Gesamtübersicht des Preisvergleichs (Stand 28.03.2012)
Oktober 2011: Versteckte Preiserhöhungen bei Waschmitteln
Wir haben Waschmittel unter die Lupe genommen und sind fündig geworden. Unsere Stichprobenuntersuchung hat allein 24 versteckte Preiserhöhungen durch Füllmengenreduzierung bei den führenden Markenherstellern zu Tage gebracht.
April 2011: Inflation in kleineren Tüten
Zwei Jahre nach Freigabe der Füllmengen durch die EU geht die Schummelei nach dem Motto „Weniger drin, Preis gleich“ weiter. Gerade in den letzten Monaten erreichten uns besonders viele Verbraucherbeschwerden.
Vor dem Hintergrund steigender Rohstoffpreise suchen etliche Unternehmen offenbar ihr Heil in diesem Trick. So liegt der Grundpreis für das Persil Flüssigwaschmittel um mehr als 11 Prozent höher, weil die Füllmenge von 1,5 Liter auf 1,35 Liter bei gleichem Preis reduziert wurde. Bei den Süßigkeiten Mars Minis wurde die Füllmenge von 235 Gramm auf 221 Gramm verringert, was einer Preiserhöhung von gut 6 Prozent entspricht.
Wir befürchten mit steigender Inflation eine Zunahme dieser Mogelpackungen. Um preisstabil zu erscheinen werden die höheren Preise in kleineren Packungen versteckt.
April 2011: Der Trick mit der neuen Sorte
Ein weiterer Trend geht dahin, dass neue Sorten vieler Markenartikel mit geringerer Füllmenge und ähnlicher Aufmachung wie die Standardsorten angeboten werden. So gibt es seit Anfang April von Unilever die neue Margarine „Rama Unwiderstehlich!“ im 400-Gramm-Becher. Gegenüber der Standardsorte Rama mit 500 Gramm ist sie bei gleichem Packungspreis um 25 Prozent teurer. So genannte Schwellenpreise sollen bei Produkteinführungen nicht überschritten werden. Verbrauchern wird auf diese Weise suggeriert, dass das neue Produkt genauso teuer ist wie das bekannte. Die Zusammensetzung der Produkte unterscheidet sich oft nur marginal, z.B. etwas mehr Saft, etwas weniger Zucker oder etwas weniger Fett.
- Neue Sorten: Tabelle mit besonders auffälligen Produkten
Ganz schwierig wird es für Verbraucher, Füllmengenreduzierungen auf die Schliche zu kommen, wenn Produkte ein Comeback feiern. So wie aktuell die Yes Torty von Nestlé: War es bis 2003 im 38-Gramm-Pack erhältlich, sind es im April 2011 nur noch 32 Gramm.
September 2010: Mogelpackungen der 2. Generation
Jetzt haben wir die ersten Produkte im Handel entdeckt, bei denen der Trick „Weniger drin – Preis gleich“ wiederholt bei ein- und demselben Produkt angewendet wurde. So reduzierte der Hersteller Procter & Gamble bei den Pringles Chips innerhalb von vier Jahren die Füllmenge von 200 Gramm über 170 Gramm auf aktuell 165 Gramm. Der Packungspreis blieb entweder gleich oder stieg in diesem Zeitraum bei etlichen Händlern sogar noch von 1,59 Euro auf 1,99 Euro an. Die Preiserhöhung kann sich dadurch auf insgesamt 52 Prozent belaufen. Auch bei Marken wie Nivea, Calgonit und Somat wurden wiederholt versteckte Preissteigerungen entdeckt.
Wir nennen diese mehrstufigen Preissteigerungen Mogelpackungen der zweiten Generation. Vor allem Markenprodukte fallen nutzen diesen Trick und setzen so das Vertrauen ihrer Kunden aufs Spiel.
- 2. Generation: 10 Beispiele für mehrstufige Mogelpackungen
September 2010: Mehr drin, aber übermäßig teuer
Es werden immer mehr Produkte angeboten, bei denen die Füllmenge zwar erhöht wird, der Preis dazu aber überproportional steigt. So gibt es aktuell das Spülmittel Ultra Palmolive in 600-Milliliter-Packungen statt wie bisher mit 500 Millilitern, beworben auf dem Etikett „Neu + 20 % mehr Inhalt“. Der Preis stieg bei Rossmann von 0,85 Euro auf 1,65 Euro, was einer Preiserhöhung von 62 Prozent entspricht.
- Mehr-drin-Produkte: Liste mit Beispielen für „Mehr drin, aber übermäßig teurer“
Ist das legal?
Preiserhöhungen sind nicht verboten, es gilt Vertragsfreiheit. Wohl aber sind Mogelpackungen gesetzwidrig. Was im rechtlichen Sinne darunter fällt, ist oft schwierig festzustellen. Es gelten eichrechtliche Grundsätze, wonach die Packung mit der Reduzierung der Füllmenge schrumpfen muss und ein Hersteller nicht zu viel Luft in der Verpackung lassen darf. Doch wann diese Fälle im rechtlichen Sinne zur Mogelpackung werden, ist nur im Einzelfall bestimmbar.
Was soll man als Kunde tun, hilft der Grundpreis?
Tatsächlich ist der Packungspreis für Preisvergleiche letztlich uninteressant. Der Grundpreis hilft nur teilweise weiter, da er vom Handel nicht immer vorschriftsgemäß ausgezeichnet wird. Wir haben bei Supermarktbegehungen oft festgestellt, dass der Grundpreis fehlt, fehlerhaft oder unleserlich klein am Regal steht. In kleineren Geschäften, Kiosken oder an Automaten werden Sie gar keine Grundpreise finden.
Zusätzlich werden Defizite im Vollzug festgestellt. Seit der ersten Reform im Jahr 2000 sind die Eichbehörden nicht mehr für die Überprüfung der Grundpreise zuständig. In jedem Bundesland kümmert sich eine andere Behörde um die Überprüfung – oder auch nicht, denn Statistiken liegen dazu nicht vor. Verstöße gegen die Pflicht zur Grundpreisauszeichnung werden immer noch als Kavaliersdelikte angesehen.
Eine weitere Tücke: Der Grundpreis wird gesetzlich nur für Gewichts- und Volumenangaben verlangt. Für Produkte, die pro Stück abgegeben werden, etwa Feuchttücher und Toilettenpapier, ist er nicht vorgeschrieben.
Melden Sie uns Mogelpackungen!
Wenn Sie eine Schokolade mit 90 Gramm, eine Milch mit 0,4 Liter oder Mogelpackungen bzw. versteckte Preiserhöhungen entdecken, freuen wir uns über eine E-Mail an ernaehrung@vzhh.de.
EU-Lizenz zum Mogeln
Einen gewissen Schutz vor den Machenschaften der Hersteller bot bis April 2009 noch die Tatsache, dass für einige Produkte feste Verpackungsgrößen vorgeschrieben waren. Doch seit 11. April 2009 sind fast alle verbindlichen Mengenvorgaben für Lebensmittel entfallen, denn es wurde eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Bis dahin konnten bestimmte Erzeugnisse in Fertigpackungen nur in den für sie festgelegten Füllmengen verkauft werden. Milch zwischen 0,5 und 1 Liter beispielsweise durfte nur in Fertigpackungen mit 0,5 Liter, 0,75 Liter und 1 Liter Inhalt in den Handel gehen. Diese festen Größeneinheiten für Milch, Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker und Schokolade sind wegen des EU-Gesetzes weggefallen. Nur bei Wein, Sekt und Spirituosen bleiben feste Nennfüllmengen erhalten.
Schlagabtausch mit EU-Kommissar
EU-Kommissar Günter Verheugen warf uns am 16. September 2009 „Mogelei mit der angeblichen EU-Lizenz zum Mogeln“ vor und sagte, viele der in unserer Liste aufgeführten Produkte hätten gar nichts mit der ab April 2009 EU-bedingten Freigabe der Verpackungsgrößen zu tun. Doch hier baut der Kommissar einen Popanz auf. Denn wir haben niemals behauptet, dass alle in der Liste aufgeführten Produkte auf die EU-Liberalisierung zurückgehen. Vielmehr führen wir die Liste bereits seit Jahren, also lange vor der Freigabe der Verpackungsgrößen durch die EU.
Unsere Kritik
Unser Kritikpunkt war und ist: Durch die seit April 2009 geltende Freigabe der Verpackungsgrößen für Milch, Wasser, Limonade, Fruchtsaft, Zucker und Schokolade wird der Mogelei jetzt auch für wichtige, viel gekaufte Lebensmittel und Grundnahrungsmittel Tür und Tor geöffnet. Die Europäische Union gibt eine Lizenz zum Mogeln! Die Freigabe der Füllmengen ist aus Sicht der meisten Konsumenten verbraucherunfreundlich und erschwert den täglichen Einkauf. Eine Rücknahme der Freigabe ist daher dringend geboten.
Das schöne Beispiel Eis
Was anderenfalls passiert, zeigt die Entwicklung in Sachen Eis. Es war bis zur ersten EU-Reform im Jahr 2000 üblich, Eis in Fertigpackungen von 1000 Millilitern anzubieten. Seit der Reform sinken die Füllmengen stetig und 1-Liter-Packungen sind nur noch selten zu finden. Stattdessen bieten viele Markenartikler Verpackungen mit 900 Millilitern oder gar nur noch 850 Millilitern an.
Quelle:VBZ Hamburg