Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass gegen Dkfm. Dr. Mirko Kovats und Dipl.-Ing. Christian Schmidt als im Tatzeitraum Verantwortliche der A-TEC INDUSTRIES AG wegen zwei verspäteter Ad-Hoc Meldungen und dbzgl. auch verspäteter Mitteilungen der Insiderinformationen an die FMA und das Börseunternehmen Straferkenntnisse mit einer Geldstrafe von insgesamt € 80.000,- bzw. € 50.000,- erlassen wurden.
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt weiters mit, dass gegen Dkfm. Dr. Mirko Kovats, Dipl.-Ing. Christian Schmidt und Mag. Franz Fehringer als im Tatzeitpunkt Verantwortliche der A-TEC INDUSTRIES AG wegen zwei Marktmanipulationen durch irreführende Angaben in Ad-Hoc Meldungen Straferkenntnisse mit einer Geldstrafe von insgesamt € 100.000,- bzw. € 60.000,- bzw. € 40.000,- erlassen wurden.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA kann gemäß § 48q Abs. 4 Börsegesetz (BörseG) Amtshandlungen, die wegen Verstößen gegen die §§ 48a bis 48f BörseG gesetzt wurden, beauskunften oder öffentlich bekannt geben. Im Falle der Verhängung einer Sanktion kann die FMA nach Z 2 die Namen der Personen oder Unternehmen, gegen die die Sanktion verhängt wurde, die Namen der Unternehmen, für die Personen verantwortlich sind, gegen die eine Sanktion verhängt wurde, sowie die verhängte Sanktion beauskunften oder veröffentlichen.