In der Deutschen Rentenversicherung herrschen klare Regeln. Eine ist im Sozialgesetzbuch, Paragraf 216, nachzulesen. Erreicht die Rücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung eine bestimmte Höhe, müssen die Beiträge der Versicherten sinken. Es geht hier im Übrigen um eine Summe jenseits von 25 Milliarden Euro.