Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Lebensversicherungsvertragsklauseln

Wer ohne detaillierte Kenntnisse eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung abschließt, der wundert sich beim Blick auf die ersten Kontoauszüge: Da hat er Beitrag um Beitrag gezahlt – aber das angesammelte Kapital ist deutlich geringer. Das liegt daran, dass die Gesellschaften ihre Abschlusskosten – darin enthalten sind auch die Provisionen/Courtagen für die Vermittler – gleich von den ersten Beiträgen abziehen. Kunden, die frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen wollen, erhalten deshalb häufig nur einen Bruchteil der eingezahlten Summe zurück oder womöglich sogar keinen Cent.

Diese Praxis, die den Rückkaufswert der Versicherung bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Vertrag extrem stark mindert, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Versicherung Deutscher Ring gekippt (Urteil vom 25. Juli 2012, Az.: IV ZR 201/10). Durch die Klausel im Kleingedruckten würden die Kunden „unangemessen benachteiligt“. Da die Branche in ihren Versicherungsbedingungen seit 2001 fast durchweg mit dieser Klausel operiert hat und da etwa 80 Prozent aller Verträge vor Ablauf gekündigt werden, hat das Urteil Bedeutung weit über den konkreten Fall hinaus.

Ehemalige Kunden, die aus einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung, die sie im Zeitraum 2001 bis Ende 2006 abgeschlossen hatten, vorzeitig ausgestiegen sind, können nun jubeln. Die Gesellschaften werden ihnen nach dem Urteil aus Karlsruhe Geld erstatten müssen. Sobald der Verbraucherzentrale die Urteilsgründe vorliegen, werden Sie hier einen Musterbrief finden, um Ihre Forderung geltend machen zu können.

Zuckerl gestrichen

Ebenfalls verworfen hat der BGH Klauseln wegen mangelnder Transparenz. Dabei ging es um die Praxis, bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Vertrag eine Art Kündigungsstrafe („Stornoabzug“) zu verlangen. Nach Ansicht des Gerichts wird in den Bedingungen nicht hinreichend und für den Kunden verständlich differenziert zwischen dem Rückkaufswert und dem Stornoabzug.

Über das Kleingedruckte wollte sich der Deutsche Ring auch noch ein Zuckerl gönnen. Die Klausel sah vor, alle Beträge, die nach Abzug der Kosten der Versicherung unter 10 Euro liegen, erst gar nicht zu erstatten. Auch da hat der BGH geurteilt: „unangemessene Benachteiligung“ der Kunden.

Quelle:VBZ Hamburg

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Freue Wähler gegen Euro-Rettung

Next Post

Abschreibung