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EU-Gericht: Bauern dürfen alte Pflanzensorten vermarkten

Gute Nachrichten für Europas Bauern.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Donnerstag entschieden, dass die europäischen Bauern selbst Saatgut aus alten und amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und vermarkten dürfen. Der Gerichtshof stärkte mit seinem Urteil die Rechte von Bauern, insbesondere Ökolandwirten. Das Urteil wurde nicht von vielen erwartet. Der Markt für Saatgut ist hart umkämpft. Einige wenige Konzerne haben diesen unter sich aufgeteilt und kontrollieren ihn. Im konkreten Fall ging es um eine Klage des industriellen Saatgut-Hersteller Graines Baumaux gegen das in Frankreich entstandene bäuerliche Saatgut-Netzwerk Kokopelli.

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