Start Allgemein Verbraucherschutz.de und das zweifelhafte Siegel und dessen irreführende Verwendung

Verbraucherschutz.de und das zweifelhafte Siegel und dessen irreführende Verwendung

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Ein bermerkenswertes Urteil wurde in der letzten Woche bekannt. Hier hatte die Verbraucherzentrale gegen das Unternehmen Unister aus Leipzig geklagt udn vor dem OLG in Dresden gewonnen. Grudnd er Klage gegegn das Unternehmen Unister war die Verwebndung des Siegels von Verbraucherschutz.de. Diese Werbung gilt als Irreführend, dürfte damit abmahnfähig sein. Wir gehen davon aus, das die Verbraucherzenrtalen alle Verwender des Siegels in den nächsten Wochen mit einer Unterlassungserklärung anschreiben werden. Sinn dürfte es sein das Siegel aus der Werbung herauszunehmen.

Meinung der Redaktion:
Das Urteil ist zu begrüssen, denn aus unserer Sicht ist das „reine Geldmacherei“. Wir haben einmal alle Partner, die von verbraucherschutz.de empfohlen werden, schriftlich angefragt und erstaunliche Antworten erhalten. Von Qualitätsprüfung und von Erfüllen von Kriterien um das Siegel zu bekommen war hier keine Rede. Das Gericht dürfte hier also mit seiner Einschätzung völlig richtig gelegen haben.Solche Vereine gehören nicht auf den Markt des Verbraucherschutzes.Dafür ist der Verbraucherschutz zu wichtig.Wir würden jedem „empfohlenen Partner empfehlen das Siegel erstmal von seiner Seite zu nehmen“ um eine mögliche Abmahnung zu vermeiden.

1 Kommentar

  1. Hoi Beat
    Im Gomopa Newsletter von dieser stand etwas über Irreführung mit Verbrauchterschutz.de (analog Greenpower). Offenbar kam es da zu Gerichtsurteilen. Ob dies eines der neuesten ist, weiss ich jedoch nicht.
    Gruss
    Dieter

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