In Frankreich dürfen Ausländer nach einem Urteil des obersten Gerichtshofs nicht mehr nur deshalb festgenommen werden, weil sie keine Aufenthaltsgenehmigung haben.
In Frankreich dürfen Ausländer nach einem Urteil des obersten Gerichtshofs nicht mehr nur deshalb festgenommen werden, weil sie keine Aufenthaltsgenehmigung haben.