Immer wieder führt die Kostenausgeichsvereinbarung zu Diskussionen im Internet. PrismaLife ist eines der Unternehmen die sogenannte Nettoplicen anbieten. Für uns in der Redaktion eines der besten und transparentesten Initiatorenangebote auf dem Markt.Bei Prismalife gibt es für uns nichts zu meckern. Auch über das Unternehmen selber wird im Internet nicht viel „gemeckert“. Gemeckert wird über die sogenannte Kostenausgleichsvereinbarung die dann Vertriebe mit dem jeweiligen Kunden zum Initiatorenprodukt abschließen.Hier wird ganz klar uns transparent ausgewiesen welche Kosten mit dem Abschluss des Vertrages dann entstehen, womit Prismalife dann als Initiator dann wiederum, nichts zu tun hat.
Der Vertrieb legt seine Beratungskosten, ohne Absprache mit dem Initiator, selber fest. Will man nun, aus welchen Gründen auch immer, aus dem Vertra wider heraus gibt es natürlich 2 Partner mit denen man das klären muss. Zum einen dem Unternehmen Prismalife und zum Anderen mit dem Vertrieb mit dem man die Kostenausgleichsvereinbarung abgeschlössen hat.
Hier kommt es dann immer wieder zu Diskussionen auch in Internetforen, die allerdings manchmal auch „gesteuert“ aussehn. Hier könnte man sogar den einen oder anderen Anwalt im Verdacht haben in diesen Internetforen selber zu schreiben.Das natürlich um Mandate zu ergattern.
Bedenken sollte man allerdings, das man einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat. Einen Vertrag der eine Bezahlung einer erbrachten Dienstleistung regelt.Stellen Sie sich vor, Sie bringen in ihrem Unternehmen eine TOP Leistung und dann bekommen sie ihren vedienten Lohn nicht. was tun Sie? Klar sie gehen vor Gericht weil Sie ihren verdienten Lohn für ihr Arbeit haben wollen. Mit Recht!
Warum haben andere diesen Anspruch nicht?
wieso verdienter Lohn? Wenn es eine TOP LEISTUNG wäre würde niemand kündigen.
Außerdem kann ich doch keine volle Bezahlung verlangen wenn ich noch keine volle Leistung erbracht habe, oder bezahlen Sie gerne Ihren Handwerker bevor er mit seiner Arbeit fertig ist?
Dummheit stirbt nicht aus, das erkennt man auch an deinem Kommentar. Man sieht das du keinen Ahnung hast,oder bewusst falsch informierst. Gerade diese Kostenausgleichsvereinbarung regelt doch eine ratierlich Bezahlung des Beratungsaufwandes. Wenn dui das mit einem Hanwerker vergleichst, dann bekommt der doch auch immer Abschläge, jeweils für seine erbrachte Leistung. Grundlage ist doch sein ursprünglich erteilter Auftrag, oder weist du nicht wie das geht?Keine Ahnung haben aber Kommentare schreiben!
Für mich hat der der sich hier der Schlaue nennt aber tendenziell weniger Ahnung denn auch bei einer ratierlichen Bezahlung würde kein Handwerker bei Arbeitsniederlegung nach halb getaner Arbeit den vollen Lohn nachbezahlt bekommen. Hinzukommt dass es hier vielmals um Falschberatung geht und der einzelne Vertrieb diese Vereinbarung als Einnahmequelle für Beratung falscher Tatsachen in Anspruch nehmen kann und das mit rechtlicher Grundlage. Kam in der Vergangenheit sehr oft vor.
Kleiner persönlicher Tipp: Vielleicht nicht gleich laut los schreien man kann mit normalem Benehmen auch angeregt diskutieren.
Na, was ist das denn für eine Antwort? Vielleicht hast Du ja noch nie einem Handwerker einen Auftrag gegeben. Dann hier gerne mal ein Beispiel für Dich, so zum lernen von der Wirklichkeit.
Du erteilst einem Handwerker einen Auftrag, vereinbarst mit ihm eine Ratenzahlung. Am besten lässt sich das zum Beispiel eines Hausbaus aufzeigen. Hier legt man dann zum Beispiel die Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung zu Grunde, also da wird mir auch der uniformierte dann Zustimmen,, eine glasklare Regelung. Alles klappt ganz gut, doch Mittendrin fällt Dir und Deiner Frau ein „wir wollen das Haus nicht mehr“. Nun hast Du einen legitimen Vertrag „an der Backe“ und willst daraus. Jetzt willst Du mir doch nicht erzählen das dich da jedes Unternehmen ohne irgendwelche Strafzahlungen herauslässt, auch für die noch nicht erbrachten Arbeiten? Also wo ist der Unterschied?
Jeder Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung von mindestens 2 Partnern zu einem Zeitpunkt wo beide Vertragspartner das so wollten. Keiner hat doch zu diesem Zeitpunkt an eine spätere schwierige Situation gedacht. Klar- oder? Nur weil aber Deine Situation für Dich schwierig ist, soll dann ein Anderer den Schaden tragen?
Mal ehrlich, wenn Du in Deiner Firma gesagt bekommen würdest vom Chef „ich habe mich verzockt an der Börse, ich kann Dir Dein Gehalt nicht zahlen die nächsten 3 Monate, aber arbeiten sollst Du wie bisher“. Was machst Du da? Klar rennst zum Rechtsanwalt. Mit recht denn Du hast ja Deine Leistung erbracht und ein recht auf Erfüllung, in diesem Falle Arbeitsvertrages, des Vertrages.
Warum bitte, und sei bitte mal ehrlich, hat ein Berater im Finanzbereich die Erfüllung des Vertrages nicht verdient? Hat er kein Anrecht auf seinen Arbeitslohn? Den machst Du ihm streitig, warum? Nur weil Du meinst er verdient zu vie? Nur weil Du ein Problem hast? Nur weil Du auf einmal so eine Art „Kaufreue“ hast? Nur weil Dir jetzt ein anderer Vermittler sagt „wie kannst Du so einen Vertrag abschließen?
Wenn Du heute einen Vertrag bei der Allianz, Volksfürsorge, Iduna usw. abschließt hast Du genau die gleichen Kosten, nur diese werden nicht ausgewiesen, wie zum Beispiel bei solchen Nettopolicen.
Hier auf diebewertung.de ist das doch gut erklärt finde ich. Transparenter und ehrlicher kann ein Unternehmen doch nicht sein. Egal wie dies auch heißt.
Wieso vergleichst du das gleich mit nem hausbau? Gut um auf dein niveau zu kommen geh ich mal mit : was ist wenn du wärend dem bau mängel feststellst, was wäre wenn du anstatt des super luxus hauses überall wasserschaden oder falsch vermessene grundmauern gebaut bekommst um am ende festzustellen dass es „schrott“ ist. Du würdest die zahlung einstellen und dich weigern den rest zu bezahlen.
Wenn ein vermittler gute arbeit geleistet hätte, würde ein kunde nicht kündigen. Außerdem istes doch nicht mein Problem den berater zu bezahlen.
(sorry wegen der rechtschreibfehler, ich schreib grad mit dem handy)
Lieber Handyuser, irgendwie verstehst du da was nicht so richtig.Nettopolicen bedingen immer das es einen separten Kostenvertrag gibt. Das ista uch das was der Gesetzgeber richtigerweise will.Er will das Du weist was was dein Vertrag an Kosten hat. Gut so! Du musst aber auch wissen, das 66% des deutschen Versicherungsgeschäftes das sogenannte Umdeckungsgeschäft ist. Hierw erden dann vom neuen Berater alte Verträge „umgedeckt-gekündigt“ um vermeintlich günstigere Verträge zu haben. Das ist nahezu immer zum Vorteil des Vermittlers und nicht zum Vorteil des Kunden. Hast Du 2 Verträge dann ist das mit dem kündigen schwieriger, aber auch hier gibt es genügend Vermittler die das versuchen. Das ist eben diese Branche!Oftmals kündigt auch der Vertreter den Vertrag der den vorherigen abgeschlossen hat, weil er jetzt eben bei einer neuen Gesellschaft ist!-und er muss ja Geld verdienen……….
Okay aber ganz ehrlich, sowas ist doch nicht mehr kundenfreundlich und grenzt wirklich an ein umgehungsgeschäft. Was wiederum gesetzeswiedrig ist. Da treffen 2 gesetzeswelten aufeinander
kostentranzparenz… der staat will es und schafft es nach 2 jahren wieder ab! ich bin ehemaliger mitarbeiter der allianz. mittlerweile selbstständiger finanzdienstleister. die kostentranzparenten verträge waren das beste, was ich je anbieten durfte. gesellschaften wie allianz, ergo haben eine kostenstruktur von über 25%. aus erfahrung weiß ich, dass die prisma life z.b. eine kostenstruktur von 8,5% hat…
es ist schade, dass ehrlichkeit mittlerweile als betrug gesehen wird…
mal zum Ausgangspunkt der Diskussion zurück: Der Berater hat seine Leistung erbracht, wenn der Kunde den Vertrag unterschrieben hat. Damit steht ihm aus meiner Sicht auch das entsprechende Entgeld vollständig zu. Und das bitte ohne Stornorisiko. Wieso sich das in der Verischerungsbranche für die Vermittler anders entwickelt hat ist absolut nicht nachvollziehbar! Beispiel Handwerker: Handwerker hat das Zimmer vollständig gemalert. Er hat seine Leistung damit vollständig erbracht! Kunde nimmt das Werk ab und bezahlt SOFORT. Sollten sich im Laufe der zeit Mängel herausstellen, dann ist darüber nachzudenken wie verfahren werden kann.
Im Falle PrismaLife unterschreibt der Kunde die Kostenausgleichsvereinbarung nach der Beratung und nach dem Abschluß des Vertrages. Dann muss er sich auch daran festhalten lassen. Wenn jetzt diskutiert wird, das diese Kosten zu hoch sind, dann darf er diese nicht unterschreiben und muss nach Alternativen fragen. (Er könne ja zur Allianz gehen – siehe Kommentar 8zafer)
Jane
Nun genau da ist das Problem : Hat er seine Leistung tatsächlich gebracht oder sagt er nur, dass er seine Leistung erbracht hat ?
Wenn der Maler in Deinem Beispiel gemalert hat, dann sehe ich auch als Ungelernter, ob das gut ist oder nicht.
Wo liegt denn die Leistung des Beraters Deiner Meinung nach ? Bei der AfA, so wie ich Sie kenne, trifft das Wort „Leistung“ schon auch nicht ansatzweise zu. Typische Strukkibude, der Kleine rennt mit geleasten Schuhen draussen rum, wo man durch die Sohle schon Zeitung lesen kann, der Strukki ruft Tschakka Tschakka und jeder Depp denkt, er ist der Größte.
Für mich sowieso unbegreiflich, dass solche Buden hier in Deutschland Ihre Daseinsberechtigung noch immer inne haben.
@der Geheilte: ich bin kein Strukki und schon mal gar nicht von der AfA! bei diesem Thema stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Für mich auch unbegreiflich. Für mich liegt der Kern der Tätigkeit eines Maklers / Vermittlers nicht in der BERATUNG, sondern im VERKAUF. Möchte ein Kunde beraten werden, kann er zu einem Honorarberater gehen. Dieser verlangt ein sofort fälliges Beratungshonorar. Der Honorarberater kann das Geld behalten ohne Stornohaftung. Die Kunden nehmen dieses Geschäftsmodell aber nicht an. Verständlich, denn nach der Honorarberatung haben die Kunden keine Produkte, die er kaufen kann, sondern ist einfach nur schlauer (oder nicht). Also ist es sinnvoller zu einem Verkäufer zu gehen, denn der liefert die Beratung kostenlos mit. Warum zum Teufel soll jetzt dieser Verkäufer 5 Jahre um sein Geld zittern, wenn der Kunde kaufreue hat?! Schließlich muss der Verkäufer alle Unterlagen / Dokumente übergeben. Diese sind durch die neuesten Vorschriften so einfach gestrickt, dass ein ungebildeter sie verstehen kann. Sollte ein unpassendes Produkt verkauft worden sein, oder der Strukki wesentliches verschwiegen oder beschönigt haben, dann gibts ja den Weg der „Beraterhaftung“. Auch bei einem Handwerker muss ein Anwalt dann eingeschaltet werden, wenn man sich nicht einigen kann.
Um einen Ausweg aus de Dilemma des Verkäufers zu finden hat die PrismaLife zuindest eine vertretbare Lösung gefunden. Denke ich. Ich hoffe mal, dass es bald ein paar schlaue Leute gibt, die andere Lösungswege praktikabel machen.
@ der Geheilte. Der Vermittler hat seine Leistungen erbracht, wenn der Vertrag, den er vermittelt hat zustande gekommen ist. Nochmal: Wer beraten werden will, der muss zum Honorarberater.
Beispiel Maler: Was ist, wenn die Tapete sich 3 Monate nach Übergabe des gemalerten Zimmers löst? Das konnte der Laie gerade nicht bei der Abnahme erkennen.
Der Ursprung dieses Blogs ist doch gar nicht die AfA, sondern die Kostenausgleichsvereinbarung der PrismaLife.
Wäre es nicht schön, wenn der Kunde uns Vermittler immer unabhängig vom vermittelten Vertrag zahlt? Dann könnten wir befreit die Produkte anbieten, die (unserer Meinung nach) auf den Kunden passen! Das geht nicht mit dem „Portfolio“ und den „Verkäufern“der AfA, das ist mir natürlich klar!
Wenn en Berater ein TOP- Produkt verkauft, muss er auch vor einer Stornierung des Vertrages keine Angst haben.
Im Normalfall haften Vermittler 60 Monate (5 Jahre) für ihre Provision. Jetzt stellt sich die Frage:
Welcher Vermittler wird sich wohl mehr Mühe bei der Beratung geben?
A) Eher derjenige, der 5 Jahre darauf hoffen muss, dass der Kunde zufrieden ist
oder
B) Derjenige, der über eine so genannte „Kostenausgleichsvereinbarung“ sein Geld sowieso verdient hat?
Des Weiteren ist die Höhe der Kosten interessant. Ich habe folgenden, von der AfA vermittelten Vertag gesehen:
Monatsbeitrag: 220€ für 36 Jahre Laufzeit.
Dafür musste der Kunde sage und schreibe: € 8.755 € bezahlen!!! Das muss er in 48 Monaten (4 Jahren) bezahlen.
zum Vergleich:
Bei einer „normalen“ Police, in der die Provision einkalkuliert ist muss ein Kunde beim gleichen Beitrag, gleicher Laufzeit knapp 4.000€ bezahlen
Wie sind so hohe Gebühren zu rechtfertigen? Aus meiner Sicht ist so etwas höchst bdenklich.
Genau das meinte ich ja damit, dass der Kunde diese Kostenausgleichsvereinbarung unterschreibt! Diese Summen sieht der Kunde doch! Wenn er das unterschreibt, dann ist meine Meinung: „Selber schuld!“ Schließlich sind die Leute erwachsen!
ABER: Natürlich sind solche Beträge „höchst bedenklich“. Daher sollte es Grenzen geben. Sagen wir für einen Sparplan 1.404 € als Vermittlungsgebühr.
Die Argumentation mit TOP Produkt ist stornosicher ist leider realitätsfremd. Was ist ein TOP Produkt? Wir sind in einem Verdrängungswettbewerb. Die Verkäufer sorgen doch für das Storno des Kollegen.
Ich bin seit 13 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und habe den §34C-Schein, weil ich begeisterter Investmentfonds-Fan bin. Bei der Beratung von Kunden nutze ich ein Zinsprogramm (Sparrechner-Zinsen online berechnen). Mit den PrismaLife-Hochrechnung zur Renditereduktion kann man mit diesem Programm ermitteln, dass die Prismalife-Police ca. eine 1% höhere Renditereduktion -zum normalen 65.Lebensjahr des Kunden- hat, als vergleichbare Policen von Fremdanbietern. Ich gehe davon aus, dass die Prismalife wohl doch mehr Geld frist und dadurch etwas weniger in die Fonds fließt. Dieses lustige 1% verursacht bei 50 Euro Monatsbeitrag für einen 30-jährigen AFA-Fan einen Verlust von über 13.000 Euro bis zum 65. Geburtstag bzw. 16.000 Euro bis zu seinem 67.Geburtstag. Und hierbei haben wir uns noch gar nicht mit den Fonds befaßt. Heute habe ich gerade wieder einen Kunden mit 200 Euro beraten, der dies zur Hälfte in den 2011 aufgelegten AFA Global Wertestabilisierungsfonds steckt und die andere Hälfte in den C-Quadrat Arts Total Return Garant. Ich kenne einige gute C-Quadrat-Fonds, dieser gehört jedoch nicht dazu. Aber die Fondsauswahl sollte hier nicht Thema sein. Ich freue mich für jeden AFA-Kunden, bei dem zum 100. Geburtstag seine vertragsgemäße Rentenzahlung beginnt. Wer meint, nicht so alt zu werden, kann mit 65 beantragen, dass er bis zu 80% Vorauszahlung aus seinem Vertrag bekommt. In den Vertragsunterlagen ist jedoch vereinbart, dass er hierauf keinen Rechtsanspruch hat. Also kann er nur kündigen. Ich glaube jedoch, dass das bestimmt bei Versicherungen nicht so gut ist – vor dem Vertragsende zu kündigen. Ich bin mir sicher, dass die überdurchschnittlichen Gewinnanteile meistens erst zum Vertragsende fliessen. Ich wünsche der AFA jedoch weiterhin viele Kunden. Irgendwann werden diese auf einen Zinsrechner stossen oder über Ihre jährliche Fondswertmitteilung. Übrigens: auch wenn zu den Anlagefonds der Treuefonds als Vertragsguthaben genannt ist: dieses Geld gehört nicht dem Kunden. Viel Spaß beim Studieren Eurer Prismalife-Policen !
Hallo an alle Interessierten,
der Bundesgerichtshof hat in zwei Fällen erstmals entschieden: die Kostenausgleichsvereinbarung zwischen ihr und den Kunden ist unzulässig!
Zudem hat der BGH in den zu entscheidenden Fällen auf die Widerruflichkeit des Versicherungsvertrags erkannt.
Wir betreuten und betreuen bislang mehr als 100 Gerichtsverfahren, insgesamt weit über 200 Verfahren, und jede/r, der/die diesen Schritt gewagt hat, darf sich nunmehr bestätigt fühlen.
RA Schöne
Anwaltskanzlei Arnold
Prisma-Life und der 100 bzw 120 Promille Courtage Tarif…, das Thema sollte seit 2005 bekannt sein. Ebenso sollte bekannt sein dass der Kunde diese 3 mal so hohen Courtagen bezahlt, egal ob er Vermittler AFA heißt oder Citronia Vertrieb.
Diese Kostenausgleichsvereinbarung ist doch ein Trick bei dem man sich wundert wie lange es dauert bis er als solcher erkannt wurde.
Frage an RA Schöne?
Gilt die Widerruflichkeit auch rückwirkend ? z.B für Verträge aus 2005 ?