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Wechseln SIE jetzt!

In keinem anderen Bereich der Versicherungswirtschaft wird einem der Preis-Leistungs-Vergleich so schwer gemacht wie bei der privaten Krankenversicherung. Zu allem Übel sind viele Versicherte Jahr für Jahr von teils drastischen Beitragserhöhungen betroffen. Wir sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um ihren Versicherungsschutz zu verbessern und die Kosten zu senken.

 

  • In unserem kostenlosen Infoblatt zum Thema finden Sie das Wichtigste kurz zusammengefasst. 

Beste Lösung: Tarifwechsel

Sie sind auch von einer deftigen Preiserhöhung betroffen? Dann sollten Sie die Beitragssteigerung nicht widerstandslos hinnehmen. Sie haben das Recht, von einem teuren Tarif in einen preisgünstigeren mit gleichen Leistungen zu wechseln.

  • Kommen Sie in unsere persönliche, computergestützten Beratung (40 Minuten, 45 Euro). Anmeldung unter: Tel. (040) 24832-130.
  • Laden Sie sich einen Musterbrief herunter, mit dem Sie bei Ihrer PKV Angeboten zum Tarifwechsel anfordern.

Leider versuchen nach unseren Erfahrungen Versicherer mit den unterschiedlichsten Taktiken zu verhindern, dass ihre Kunden von diesem Recht Gebrauch machen. So wollte zum Beispiel die Allianz vom Versicherten einen Tarifwechsel-Zuschlag erheben – ist aber bis zum Bundesverwaltungsgericht damit gescheitert. In anderen Fällen wurde Versicherten nur angeboten, vom bisherigen Tarif in den oft noch teureren Basistarif zu wechseln, der aber viel schlechtere Leistungen bietet.

  • Wir sammeln anonymisiert Beschwerden und werden uns auf politischer Ebene dafür einsetzen, dass der Tarifwechsel weiter erleichtert wird. Schreiben Sie uns eine E-Mail an patientenschutz@vzhh.de, wenn Sie Probleme beim Durchsetzen eines Tarifwechsels haben!

Übrigens: Wer vor 2009 bereits privat krankenversichert war und älter als 55 bzw. 65 Jahre ist, hat das Recht, von einem teuren Vollkostentarif in den Standardtarif zu wechseln. Allerdings ist der Tarif zwar sehr preisgünstig, bietet aber nur Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Ebenso wie im PKV-Basistarif kann es Ihnen also passieren, dass sich nur schwer Ärzte finden, die bereit sind, zu den für sie ungünstigeren finanziellen Bedingungen eine Behandlung zu übernehmen – oder Sie bleiben als Versicherter auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen.

Lösung: Höherer Selbstbehalt

Auch die Vereinbarung eines Selbstbehalts kann zu einer deutlichen Beitragssenkung führen – allerdings sollten Sie diesen Schritt sorgfältig überlegen. Ein einmal vereinbarter Selbstbehalt kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Und, ebenso bedenklich: Er kann, genauso wie der Beitrag, einseitig durch das Versicherungsunternehmen angehoben werden.

 Hintergrund

Beitragserhöhungen haben ihren Grund oft in „geschlossenen“ Tarifen. In solche Tarife nahmen die Versicherungen vor Jahren junge, gesunde Versicherte auf. Dann wurden sie geschlossen, es kamen also keine neuen Kunden hinzu und die Verbleibenden wurden immer älter. Man spricht davon, dass die Tarife „vergreisen“. Da in solchen Tarifen nur noch ältere Versicherungs­nehmer mit entsprechend höheren Krankheitskosten versichert sind, steigen die Beiträge oft derart drastisch, dass sie von den Versicherten nicht mehr bezahlt werden können. Versicherte können laut Versicherungsver­tragsgesetz (§ 204 VVG) jedoch verlangen, ohne Gesundheitsprüfung aus geschlossenen Tarifen in aktuell angebotene Tarife mit gleichen Leistungen aufgenom­men zu wer­den. Die sind für die Versicherten in der Regel kosten­günstiger.

Untersuchung zu Beitrags- und Wechselproblemen in der PKV

Von Dezember 2011 bis März 2012 haben die Verbraucherzentralen bundesweit 144 Beschwerden von Betroffenen über Beitrags- und Wechselprobleme in de privaten Krankenversicherung (PKV) ausgewertet. In den überprüften Fällen stiegen die Versicherungsprämien zum Jahreswechsel 2011/2012 im Schnitt um 23,9 Prozent. Besonders negativ fielen die Central Krankenversicherung und die Gothaer Versicherung mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 28,4 Prozent beziehungsweise 26,4 Prozent auf. Mehr darüber lesen in unserem Artikel „Zahlemann Privatpatient”.

 Quelle:VBZ Hamburg Stand vom Mittwoch, 20. Juni 2012

 http://www.vzhh.de/gesundheit/154319/wechseln-sie-jetzt.aspx

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