Dark Mode Light Mode

Kosetn für Deutschland

Deutschland darf Saisonarbeiter aus Polen und anderen EU-Ländern nicht deshalb vom Kindergeld ausschließen, weil sie in ihrem Heimatland eine vergleichbare Leistung bekommen. Dies verstößt gegen ihre Freizügigkeitsrechte, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Das friedlichste Land

Next Post

So ist das mit den Mädels