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Zweite Warnstreikwelle trifft Hessen und Süddeutschland
Laut Urteil mehr Urlaub für Jüngere im öffentlichen Dienst
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Laut Urteil mehr Urlaub für Jüngere im öffentlichen Dienst

Die Warnstreiks im öffentlichen Dienst zeigen offenbar erste Erfolge.

Für jüngere Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es gute Neuigkeiten. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied, dass diese nun Anspruch auf mehr Urlaub haben. Bis zu vier Tage mehr Urlaub pro Jahr stehen den Angestellten zu. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer im Tarifvertrag unwirksam sei. Insgesamt haben damit alle Mitarbeiter jetzt Anspruch auf 30 Tage Urlaub jährlich. Vorher hatten Angestellte bis zum 30. Lebensjahr lediglich Anspruch auf 26 Tage Urlaub.

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