Start Allgemein Provozieren damit Sie sich ein eigenes Urteil bilden können!

Provozieren damit Sie sich ein eigenes Urteil bilden können!

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Es nimmt leider im Internet Überhand, die Mandantenfängerei von Anwälten. Auffällig ist für uns, das keiner aber wirklich keiner der Anlegerschutzanwälte auf seinen Seiten die er im Internet betreibt Urteile veröffentlicht die ihn als Verlierer vom Feld gesehen haben.

Wir sind der Meinung das jeder Anwalt seine Mandanten, bevor ein Beratungsmandat abgeschlossen wird, seinen zukünftigen Mandanten über diese verlorenen Urteile unterrichten muss. Zusätzlich sollte jeder seriöse Anwalt ein Beratungsprotokoll gemeinsam mit dem Mandanten ausfüllen. In diesem Beratungsprotokoll sollte ganz klar enthalten sein

Wie ist der Anwalt an das Mandat gekommen?

O Empfehlung/von wem………………………………………………………………….

O Eigenakquisition
O über Grundbuch O Handelsregister O google adwords OAnlegerschutzverein
O Fachveröffentlichung auf der eigenen Webseite

Welches finanzielle Risiko trägt der Mandant für das gesamte Verfahren?

Wie viele Prozesse hat die Kanzlei zu diesem Fachthema in den letzten 5 Jahren gewonnen
und wie viele Prozesse verloren?

Wie lange dauerte das Beratungsgespräch?

Wie hoch war die Vorschusszahlung des Mandanten?

Das sind nur einige Fragen die wir in das Beratungsprotokoll aufnehmen würden. Jeder seriöse Anwalt sollte damit eigentlich kein Problem haben. Im Gegenteil um e b e n nicht in den Verdacht zu geraten „ein Mandantenfänger“ zu sein sollte das Ausfüllend es Beratungsprotokolls eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

Wir wollen auf unserem Blog alle Anwälte benennen die wir dazu im Internet finden. Die Anwälte die zum Thema „Kapitalanlagerecht“ ihre Veröffentlichungen ins Netzt stellen. Damit ist ausdrücklich keine Wertung verbunden, eher eine Frage. Das Internet gibt Ihnen aber leider nicht die Möglichkeit eine Domain mit einem Fragezeichen zu versehen. Ginge das, dann hätten wir genau das getan.

Wir sind absolut davon überzeugt, dass 95% der auf dieser Seite benannten Kanzleien ehrlich, korrekt und sauber arbeiten, somit auch mit der Benennung verlorener Prozesse kein Problem haben dürfte. Zusätzlich sollte auch das Anfertigen eines Beratungsprotokolls für keinen Anwalt ein Problem sein.

Wir würden uns freuen, wenn wir auf diese Art genau die 5% die auch unter den seriösen Kollegen nicht angesehen sind herausfiltern könnten. Für die seriösen Anwälte ist unsere Seite sicherlich noch kostenfreie Werbung.

3 Kommentare

  1. Hallo,

    bemerkenswert ist auch die Darstellung von \Leistungsbilanzen\ bei Anlegeranwälten auf deren Homepage, z.B. Seimetz & Kollegen. Wenn man schon eine Leistungsbilanz veröffenticht, sollte dann nicht auch dies eine tatsächliche Leistungsbilanz mit sowohl gewonnenen, verlorenen Prozessen und Vergleichen sein. Das würde zumindest eine gewisse Aussagekraft für Mandanten haben.

  2. Wat soll dat? Unter den Rechtsanwälten gibt es genauso viele Lügner, Blender, Betrüger oder sonstige Showmänner wie unter allen anderen Berufsgruppen auch. RA sin kein Deut besser oder schlechter nur weil sie Rechtsanwälte sind. Wie kommen Sie nur auf die Zahl von 95% seriös? Die Hälfte und das wäre viel!

  3. Anwälte holen geprellten Anlegern die Kohlen aus dem Feuer. Sie versuchen es zumindest und das allein macht sie so begehrt. Sollen Anwälte umsonst arbeiten? Klar kosten die Geld – im Gegensatz zu den von unfähigen Initiatoren verbrannten Summen aber eben nur einen Bruchteil.

    Eine „Leistungsbilanz“ ist doch wohl nicht abhängig davon OB Anlegergeld verbrannt wurde, denn erst wenn es verbrannt wurde treten Anwälte auf den Plan, sondern wie tricky sich die Geldvernichter juristisch zur Wehr setzen – da gibts ja die lustigsten Geschichten.

    Recht haben und Recht bekommen sind schließlich zwei Paar Schuhe.
    Um das herauszufinden ist das Honorar für einen Anlegerschutzanwalt aber IN JEDEM FALL legitim. Aus Sicht eines geprellten Anlegers erst recht.

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