Nach einer kurzen Ehedauer haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine Witwenrente. Denn in der Regel wird dann angenommen, dass es sich um eine sogenannte Versorgungsehe gehandelt hat.
Nach einer kurzen Ehedauer haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine Witwenrente. Denn in der Regel wird dann angenommen, dass es sich um eine sogenannte Versorgungsehe gehandelt hat.