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Befreiungsschlagversuch
BaFin gibt Herrn Peter Fitzek als Betreiber der „Neudeutschen Gesundheitskasse“ die Abwicklung des Versicherungsgeschäftes auf und bestellt Abwickler
BaFin knickt ein:Provision darf weitergegeben werden

BaFin gibt Herrn Peter Fitzek als Betreiber der „Neudeutschen Gesundheitskasse“ die Abwicklung des Versicherungsgeschäftes auf und bestellt Abwickler

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, als Betreiber der „NeuDeutschen Gesundheitskasse“ mit Verfügung vom 2. Februar 2012 die Abwicklung der von diesem betriebenen Versicherungsgeschäfte aufgegeben.

Herr Fitzek bot potentiellen Kunden über Vermittler und über seine Internetseite „Unterstützungsleistungen“ im Krankheitsfall an. Interessenten sollten „Mitglied“ der „NeuDeutschen Gesundheitskasse“ werden, als deren „Vorstandsvorsitzender“ Herr Fitzek auftrat.

Herr Fitzek betreibt damit das Versicherungsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Herr Fitzek ist durch die Maßnahme der BaFin verpflichtet, sämtliche zum 2. Februar 2012 bestehenden „Mitgliedsverträge“, mit denen er „Unterstützungsleistungen“ mit Rechtsanspruch gewährt, mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung vom 2. Februar 2012 und der bereits bestandskräftigen Verfügung vom 1. Dezember 2010 wurde

Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann
c/o Rechtsanwaltskanzlei Dr. Pöhlmann, Dr. Oppermann
Äußere Sulzbacher Straße 118
90491 Nürnberg
zum Abwickler bestellt. Er ist insbesondere zur Kündigung der Mitgliedsverträge im Namen des Herrn Fitzek befugt, mit denen Herr Fitzek einen Rechtsanspruch auf „Unterstützungsleistungen“ bzw. einen „Absicherungsschutz“ gewährt.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 2. März 2012

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