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Rechtlich an Veröffentlichung gehindert

Der Anwalt von Bundespräsident Christian Wullff bleibt in der Frage zur Veröffentlichung der Fragen und Antworten zu der Kredit- und Medienaffäre standhaft.

Er lehnt die Veröffentlichung weiterhin ab. In einer am Mittwoch vorgelegten Stellungnahme von Rechtsanwalt Gernot Lehr heißt es: «Eine Veröffentlichung der an uns gestellten Journalistenfragen würde das Recht der jeweils anfragenden Journalistinnen und Journalisten am eigenen Wort und an dem Schutz ihrer Rechercheergebnisse- oder ziele verletzen. Wir bitten deshalb um Verständnis dafür, dass wir aus Rechtsgründen daran gehindert sind, den Schriftverkehr mit den Medienvertretern zu veröffentlichen.»

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