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Schönheit schützt vor Strafe nicht

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Vor allem dann nicht, wenn es sich um über 250.000 Euro hinterzogene Steuern handelt.

Ex-Top-Model Nadja Auermann ist wegen Steuerhinterziehung vom Amtsgreicht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 90 000 Euro verurteilt worden. Stein des Anstoßes war ein Grundstück in Berlin, das Auermann 1998 gekauft hatte. Die Anklage hatte ihr vorgeworfen, dort gewohnt, aber vier Jahre lang keine Steuern gezahlt zu haben. Die hinterzogenen Steuern sollen sich insgesamt auf 272.000 Euro belaufen. Schon bei gelegentlichem Aufenthalt ergebe sich eine Steuerpflicht, so die Richter. Auermann dementiert die Vorwürfe und betont, sie habe sich damals in Monaco aufgehalten. Das Ex-Top-Model kündigte an, in Berufung zu gehen.

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