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Journalisten dürfen ins Grundbuch Einsicht nehmen
Staatsreform in Belgien vereinbart

Journalisten dürfen ins Grundbuch Einsicht nehmen

Die Presse kann ein Recht haben, das Grundbuch und die Grundakten eines Grundstücks einzusehen, wenn dies einer journalistischen Recherche zu einem Thema von öffentlichem Interesse dient.

http://www.haufe.de/immobilien/newsDetails?newsID=1317303794.41&d_start:int=9&topic=WirtschaftPolitik&topicView=Wirtschaft%20%26%20Politik

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