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Interessantes Urteil

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Für internetfähige Computer im häuslichen Arbeitszimmer muss keine Rundfunkgebühr bezahlt werden. Sind in der Wohnung bereits Rundfunkgeräte angemeldet, können die Computer als Zweitgeräte gebührenfrei genutzt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in drei Fällen.

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