Dark Mode Light Mode

Interessantes Urteil

Für internetfähige Computer im häuslichen Arbeitszimmer muss keine Rundfunkgebühr bezahlt werden. Sind in der Wohnung bereits Rundfunkgeräte angemeldet, können die Computer als Zweitgeräte gebührenfrei genutzt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in drei Fällen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Norwegen:mehr Details

Next Post

Wirtschaftsregierung kommt zu spät