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Gute Entscheidung

Der Fernsehsender RBB muss einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 18. September nicht ausstrahlen. Der Spot erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung, entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag.

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