Das selbsternannte „Flaggschiff“ der Fondskategorie „Geschlossene Garantiefonds“ steckt in schwerer See. Während noch im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2008 vom September 2009 mit stolzgeschwellter Brust auf den Abschluß der für die gehebelte Rendite notwendigen Fremdmittelgewährung und das Vertrauen der Bankwelt in die CIS Deutschland AG hingewiesen wurde, heißt es im aktuellen Abstimmungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2009 kleinlaut, man müsse sich auf eine Kündigung der Kredite durch die Partner-Bank einstellen. Deren „Dünkel und Befindlichkeiten“ will die CIS GHP 08 jedoch nun nicht länger ausgesetzt sein, so dass die Investitionsstrategie durch Gesellschafterbeschluß geändert werden soll. Weg von den Investitionen mit Kapitalgarantie, rein in chancenreichere Investments – mit erhöhtem Risiko.
Hintergrund ist nach dem 14-seitigen Beschlußvorschlag, dass die Zentralbanken eine Niedrigzinspolitik fahren und die nach dem Unternehmenskonzept einzig als Investition in Frage kommenden kapitalgesicherten Investments daher nur Renditen von ca. 1 % erwarten lassen. Auch bei Einsatz eines Hebeldarlehens mit ebenfalls entsprechend niedrigem Zinssatz lässt sich damit nach Angaben des Fonds „in absehbarer Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine positive Performance erzielen“.
Ferner teilt der Fonds mit, dass der sicher investierte Teil der Fonds sich nur auf mindestens 80 Prozent beläuft und kaum Erträge erwirtschaftet, sich teilweise gegen Null bewegt, teilweise negativ entwickelt.
„Erstaunlich in dem Papier des CIS GHP 08 ist aber ein anderer Aspekt,“ meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, spezialisiert auf den Grauen Kapitalmarkt. Denn dort ist die Rede von Investitionen in einen „chancenorientierten Teil der Anlage von maximal 20 Prozent des Fondsvolumens“. Diese Investitionen in risikoreiche Investitionen könnten durch hohe Schwankungen aufgrund des zweifachen Hebels (Fremdkapitalanteils) die Performance stark ins Negative treiben.
„Hebelgeschäfte bieten hohe Chancen – aber auch hohe Risiken. Schlägt der Hebel ins Negative, ist das Eigenkapital schnell abgeschmolzen und die Kapitalanlage endet im Verlust,“ meint Röhlke. In den Investitionsbestimmungen des im Internet abrufbaren Emissionsprospektes seien solche Investitionen nicht vorgesehen. Dennoch sollen die Anleger ihre Zustimmung zu einer Ausweitung dieses Investitionssektors erteilen und drei bereits erfolgte Investitionen auch gleich noch nachträglich genehmigen.
Zu diesen Ungereimtheiten kommt auch noch die anhaltend schlechte Presse über den CIS GHP 08. Sowohl das ZDF-Magazin WISO als auch die ARD-Kollegen von PLUSMINUS und die FINANZTEST berichteten ausführlich und warnend über das Produkt und die Machenschaften des Hauptvertriebs „CARPE DIEM AG“. Berichtet wird neben anderem, dass die Vertriebsmitarbeiter der CARPE DIEM AG die Anleger häufig zur Kündigung bestehender Bausparverträge oder Lebensversicherungsverträge bewegen können, um das dann freiwerdende Kapital in die CIS-GarantieHebelPläne zu stecken.
„Wer als Vermittler bestehende, sichere Kapitalanlagen wie Versicherungen oder Bausparverträge schlecht redet, um sie dann in hochriskante Unternehmensbeteiligungen investieren zu lassen, unterliegt besonders strengen Sorgfaltsanforderungen bei der Aufklärung der Anleger,“ sagt Röhlke. Hier böten sich für den Anleger Möglichkeiten, den Kapitalanlagevertrieb in die Haftung zu nehmen, wenn die Beratung fehlerhaft war.
Für eine Einschätzung dieser Möglichkeiten wird ein Besuch bei einem fachkundigen Anwalt empfohlen.
herr hrhlke, wie wollen Sie fehlerhafte beratungen nachweisen? Die beratungen werden gefilmt, die sind bekloppt! die erzählen den kunden 2 stunden was von risiko…die kunden schreiben trotzdem…alles auf band.
wo wollen sie da falschberatung nachweisen?
Herr Stüwer, lesen Sie doch bitte genau:
Zitat:
„Wer als Vermittler bestehende, sichere Kapitalanlagen wie Versicherungen oder Bausparverträge schlecht redet, um sie dann in hochriskante Unternehmensbeteiligungen investieren zu lassen, unterliegt besonders strengen Sorgfaltsanforderungen bei der Aufklärung der Anleger,“ sagt Röhlke. Hier böten sich für den Anleger Möglichkeiten, den Kapitalanlagevertrieb in die Haftung zu nehmen, wenn die Beratung fehlerhaft war.“
Ich bin jetzt aber nicht in der Theorie sondern in der Praxis. Wie will ein Rechtsanwalt oder generell jemand bei der Carpediem einen Beratungsfehler nachweisen? Darum geht es mir.
Meines Wissens wird nirgendwo in Deutschland mehr auf das Thema „Risiko“ so ausführlich eingegangen, wie es bei der Vertriebstruppe von Herrn Shahin der Fall ist.
Mich interessiert es einfach aus Perspektive eines Anwaltes, wie sie es sich vorstellen die Carpediem anzugreifen um gegebenenfalls ihre Hebelpläne rückabzuwickeln und zu Schadensersatzansprüchen kommen wollen.
So weit ich weiss, wurden sämtliche Klagen auf Falschberatung vor Gericht abgewendet, da die Gesellschaft stets eine sachgerechte Beratung nachweisen konnte.
Das Verhältnis von offiziell als „sicher“ geltenden Kapitalanlagen und „offiziell“ hochriskante Unternehmensbeteiligungen möchte ich hier nicht erörtern. Fakt ist, wer rechnen kann und es auch tut, der trennt sich von den „sicheren“ Kapitalanlagen (zumindest wenn das Ziel die Zunahme des Vermögens war). Ob er nun Beteiligungen als Alternative in Betracht ziehe oder nicht, soll auch nicht Thema sein.
Meiner bescheidenen und nicht ganz unbefangenen Meinung nach zu urteilen, müssen auch Anwälte auf Kundenfang gehen. Da wird auch gerne mal zur Klage in einem aussichtslosen Fall geraten – hoffentlich tun diese es aufgrund mangelnden Wissens. Alles andere wäre verwerflich.
Nach erfolgreicher Abstimmung haben über 75% der Gesellschafter/ Kunden den Änderungen des Fondskonzeptes bewilligt.
Demnach ist der Fonds raus aus der Not und wieder oben auf. Ein ordentliches Ergebnis konnte zumindest für 2010 nachgewiesen werden. 10% an Rendite sollen erwirtschaftet worden sein.
Nach erfolgter Abstimmung darf der Fonds analog der Investitionskriterien des Premium Renditefonds 10 investieren.
Somit müssen die bereits getätigten Investitionen nicht revidiert werden, sondern werden den Anlegern auch in 2011 eine wohl zweistellige Rendite einbringen – und das war ja das übergeordnete Ziel der Gesellschaft.
P.S. Ich finde es wird zu viel Kritik auf ein gutes Konzept vergeudet.
Bullshit-genau so wenig wie das Konzept von CIS hier funktioniert hat, wird das neue Konzept funktionieren. Was haben die Anleger denn für eine Alternative gehabt- Totalverlust oder mit den Zähnen knirschen und zustimmen?- Darum geht es doch.Ich bin persönlich schon seit Jahren nicht von einem Daniel Shahin überzeugt. Das ist in meinen Augen der \Oberblender\- sonst nichts.Nicht dadurch das seine Kampftruppen tausende Berichte (positive) in das Internet setzen wird eine Anlage gut, nur die schlechten Kommentare rutschen nach Hinten.Auch sein Freier Berater ist für mich ein freier Verarscher der nur dem eigenen Unternehmen dient sons nichts. ich habe für den Herrn 3 Jahre gearbeitet-niemals wieder!
Es geht nicht darum von Herrn Shahin überzeugt zu sein und auch nicht ob man unzufrieden ist, sondern um den Hebelplan und die damit verbundene Zielstellung.
Das Ziel lautete damals wie heute, dass der Sparer eine zweistellige Rendite benötigt, wenn er lohnenden Vermögensaufbau betreiben will.
Was ist denn jetzt genau passiert?
Das Ziel wurde zumindest in 2010 erreicht.
Das Konzept ist dennoch gescheitert.
Klingt nach Widerspruch, ist es aber nur bedingt.
Die Hebelung der Garantiepolicen ist gescheitert. Ca. 4/5 des Kapitals musste der Fonds laut Gesellschaftsvertrag in Garantiepolicen anlegen. Mit Garantien lassen sich bei der aktuellen Marklage heute und wohl auch noch in absehbarer Zukunft keine Erträge erwirtschaften.
Das andere 1/5 wurde bislang in alternative Investments gesteckt.
Ich finde es aus Portfolietheoretische Sicht dennoch bemerkenswert, wie der Risikoanteil die Rendite trotzdem auf 10% hoch zieht.
Somit war der Schritt der erweiterten Zielanlagekriterien der richtige.
Auch wenn die „Carpediem-Truppe“ viel Kritik einstecken musste, habe ich Respekt vor der Entscheidung eine Änderung des Gesellschaftsvertrages anzuzetteln – die Alternative wäre gewesen stillschweigend alles weiter laufen zu lassen.
Diem perdidi – CIS GarantieHebelPlan 08 in Not
– Abstimmung über Änderung des Fondskonzeptes
Berlin, 02.07.2011
Das selbsternannte „Flaggschiff“ der Fondskategorie „Geschlossene Garantiefonds“ steckt in schwerer See. Während noch im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2008 vom September 2009 mit stolzgeschwellter Brust auf den Abschluß der für die gehebelte Rendite notwendigen Fremdmittelgewährung und das Vertrauen der Bankwelt in die CIS Deutschland AG hingewiesen wurde, heißt es im aktuellen Abstimmungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2009 kleinlaut, man müsse sich auf eine Kündigung der Kredite durch die Partner-Bank einstellen. Deren „Dünkel und Befindlichkeiten“ will die CIS GHP 08 jedoch nun nicht länger ausgesetzt sein, so dass die Investitionsstrategie durch Gesellschafterbeschluß geändert werden soll. Weg von den Investitionen mit Kapitalgarantie, rein in chancenreichere Investments – mit erhöhtem Risiko.
Hintergrund ist nach dem 14-seitigen Beschlußvorschlag, dass die Zentralbanken eine Niedrigzinspolitik fahren und die nach dem Unternehmenskonzept einzig als Investition in Frage kommenden kapitalgesicherten Investments daher nur Renditen von ca. 1 % erwarten lassen. Auch bei Einsatz eines Hebeldarlehens mit ebenfalls entsprechend niedrigem Zinssatz lässt sich damit nach Angaben des Fonds „in absehbarer Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine positive Performance erzielen“.
Ferner teilt der Fonds mit, dass der sicher investierte Teil der Fonds sich nur auf mindestens 80 Prozent beläuft und kaum Erträge erwirtschaftet, sich teilweise gegen Null bewegt, teilweise negativ entwickelt.
„Erstaunlich in dem Papier des CIS GHP 08 ist aber ein anderer Aspekt,“ meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, spezialisiert auf den Grauen Kapitalmarkt. Denn dort ist die Rede von Investitionen in einen „chancenorientierten Teil der Anlage von maximal 20 Prozent des Fondsvolumens“. Diese Investitionen in risikoreiche Investitionen könnten durch hohe Schwankungen aufgrund des zweifachen Hebels (Fremdkapitalanteils) die Performance stark ins Negative treiben.
„Hebelgeschäfte bieten hohe Chancen – aber auch hohe Risiken. Schlägt der Hebel ins Negative, ist das Eigenkapital schnell abgeschmolzen und die Kapitalanlage endet im Verlust,“ meint Röhlke. In den Investitionsbestimmungen des im Internet abrufbaren Emissionsprospektes seien solche Investitionen nicht vorgesehen. Dennoch sollen die Anleger ihre Zustimmung zu einer Ausweitung dieses Investitionssektors erteilen und drei bereits erfolgte Investitionen auch gleich noch nachträglich genehmigen.
Zu diesen Ungereimtheiten kommt auch noch die anhaltend schlechte Presse über den CIS GHP 08. Sowohl das ZDF-Magazin WISO als auch die ARD-Kollegen von PLUSMINUS und die FINANZTEST berichteten ausführlich und warnend über das Produkt und die Machenschaften des Hauptvertriebs „CARPE DIEM AG“. Berichtet wird neben anderem, dass die Vertriebsmitarbeiter der CARPE DIEM AG die Anleger häufig zur Kündigung bestehender Bausparverträge oder Lebensversicherungsverträge bewegen können, um das dann freiwerdende Kapital in die CIS-GarantieHebelPläne zu stecken.
„Wer als Vermittler bestehende, sichere Kapitalanlagen wie Versicherungen oder Bausparverträge schlecht redet, um sie dann in hochriskante Unternehmensbeteiligungen investieren zu lassen, unterliegt besonders strengen Sorgfaltsanforderungen bei der Aufklärung der Anleger,“ sagt Röhlke. Hier böten sich für den Anleger Möglichkeiten, den Kapitalanlagevertrieb in die Haftung zu nehmen, wenn die Beratung fehlerhaft war.
Für eine Einschätzung dieser Möglichkeiten wird ein Besuch bei einem fachkundigen Anwalt empfohlen.
Röhlke Rechtsanwälte
Kastanienallee 1
10435 Berlin
Tel. : +49.(0)30.715.206.71
Fax.: +49.(0)30.715.206.77
anwalt@kanzlei-roehlke.de
http://www.kanzlei-roehlke.de
herr hrhlke, wie wollen Sie fehlerhafte beratungen nachweisen? Die beratungen werden gefilmt, die sind bekloppt! die erzählen den kunden 2 stunden was von risiko…die kunden schreiben trotzdem…alles auf band.
wo wollen sie da falschberatung nachweisen?
Herr Stüwer, lesen Sie doch bitte genau:
Zitat:
„Wer als Vermittler bestehende, sichere Kapitalanlagen wie Versicherungen oder Bausparverträge schlecht redet, um sie dann in hochriskante Unternehmensbeteiligungen investieren zu lassen, unterliegt besonders strengen Sorgfaltsanforderungen bei der Aufklärung der Anleger,“ sagt Röhlke. Hier böten sich für den Anleger Möglichkeiten, den Kapitalanlagevertrieb in die Haftung zu nehmen, wenn die Beratung fehlerhaft war.“
Hallo Klaus,
danke für die Info.
Ich bin jetzt aber nicht in der Theorie sondern in der Praxis. Wie will ein Rechtsanwalt oder generell jemand bei der Carpediem einen Beratungsfehler nachweisen? Darum geht es mir.
Meines Wissens wird nirgendwo in Deutschland mehr auf das Thema „Risiko“ so ausführlich eingegangen, wie es bei der Vertriebstruppe von Herrn Shahin der Fall ist.
Mich interessiert es einfach aus Perspektive eines Anwaltes, wie sie es sich vorstellen die Carpediem anzugreifen um gegebenenfalls ihre Hebelpläne rückabzuwickeln und zu Schadensersatzansprüchen kommen wollen.
So weit ich weiss, wurden sämtliche Klagen auf Falschberatung vor Gericht abgewendet, da die Gesellschaft stets eine sachgerechte Beratung nachweisen konnte.
Das Verhältnis von offiziell als „sicher“ geltenden Kapitalanlagen und „offiziell“ hochriskante Unternehmensbeteiligungen möchte ich hier nicht erörtern. Fakt ist, wer rechnen kann und es auch tut, der trennt sich von den „sicheren“ Kapitalanlagen (zumindest wenn das Ziel die Zunahme des Vermögens war). Ob er nun Beteiligungen als Alternative in Betracht ziehe oder nicht, soll auch nicht Thema sein.
Meiner bescheidenen und nicht ganz unbefangenen Meinung nach zu urteilen, müssen auch Anwälte auf Kundenfang gehen. Da wird auch gerne mal zur Klage in einem aussichtslosen Fall geraten – hoffentlich tun diese es aufgrund mangelnden Wissens. Alles andere wäre verwerflich.
# 1 Röhlke Rechtsanwälte schreibt:
\Diem perdidi – CIS GarantieHebelPlan 08 in Not
– Abstimmung über Änderung des Fondskonzeptes\
Nach erfolgreicher Abstimmung haben über 75% der Gesellschafter/ Kunden den Änderungen des Fondskonzeptes bewilligt.
Demnach ist der Fonds raus aus der Not und wieder oben auf. Ein ordentliches Ergebnis konnte zumindest für 2010 nachgewiesen werden. 10% an Rendite sollen erwirtschaftet worden sein.
Nach erfolgter Abstimmung darf der Fonds analog der Investitionskriterien des Premium Renditefonds 10 investieren.
Somit müssen die bereits getätigten Investitionen nicht revidiert werden, sondern werden den Anlegern auch in 2011 eine wohl zweistellige Rendite einbringen – und das war ja das übergeordnete Ziel der Gesellschaft.
P.S. Ich finde es wird zu viel Kritik auf ein gutes Konzept vergeudet.
Bullshit-genau so wenig wie das Konzept von CIS hier funktioniert hat, wird das neue Konzept funktionieren. Was haben die Anleger denn für eine Alternative gehabt- Totalverlust oder mit den Zähnen knirschen und zustimmen?- Darum geht es doch.Ich bin persönlich schon seit Jahren nicht von einem Daniel Shahin überzeugt. Das ist in meinen Augen der \Oberblender\- sonst nichts.Nicht dadurch das seine Kampftruppen tausende Berichte (positive) in das Internet setzen wird eine Anlage gut, nur die schlechten Kommentare rutschen nach Hinten.Auch sein Freier Berater ist für mich ein freier Verarscher der nur dem eigenen Unternehmen dient sons nichts. ich habe für den Herrn 3 Jahre gearbeitet-niemals wieder!
Hallo Schrammi,
danke für dein Kommentar.
Es geht nicht darum von Herrn Shahin überzeugt zu sein und auch nicht ob man unzufrieden ist, sondern um den Hebelplan und die damit verbundene Zielstellung.
Das Ziel lautete damals wie heute, dass der Sparer eine zweistellige Rendite benötigt, wenn er lohnenden Vermögensaufbau betreiben will.
Was ist denn jetzt genau passiert?
Das Ziel wurde zumindest in 2010 erreicht.
Das Konzept ist dennoch gescheitert.
Klingt nach Widerspruch, ist es aber nur bedingt.
Die Hebelung der Garantiepolicen ist gescheitert. Ca. 4/5 des Kapitals musste der Fonds laut Gesellschaftsvertrag in Garantiepolicen anlegen. Mit Garantien lassen sich bei der aktuellen Marklage heute und wohl auch noch in absehbarer Zukunft keine Erträge erwirtschaften.
Das andere 1/5 wurde bislang in alternative Investments gesteckt.
Ich finde es aus Portfolietheoretische Sicht dennoch bemerkenswert, wie der Risikoanteil die Rendite trotzdem auf 10% hoch zieht.
Somit war der Schritt der erweiterten Zielanlagekriterien der richtige.
Auch wenn die „Carpediem-Truppe“ viel Kritik einstecken musste, habe ich Respekt vor der Entscheidung eine Änderung des Gesellschaftsvertrages anzuzetteln – die Alternative wäre gewesen stillschweigend alles weiter laufen zu lassen.