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Glück gehabt

Ein holländischer Raser hat ein selbst gedrehtes Video ins Internet gestellt. Doch die Polizei darf ihn nicht festnehmen.

Denn der Film wird vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen. Begründung: Das Video zeige nicht genau, wo sich das Geschehen abspielte und welche Spitzengeschwindigkeit erreicht worden sei. Jetzt ist die Polizei unter Zugzwang. Sie muss beweisen, dass das Video echt ist! Na, dann mal viel Glück!

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