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Das Verfahren gegen den früheren KZ-Wachmann John Demjanjuk geht in eine neue Runde. Nach dessen Verurteilung als NS-Verbrecher durch das Münchner Landgericht hat heute auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Zu den Gründen wollte sich die Behördensprecherin nicht äußern. Zuerst werde man die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abwarten. Die Verteidigung hatte bereits kurz nach dem Schuldspruch am Donnerstag Revision eingelegt.

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