Zum Stichtag 1. Januar 2011 gab es beim Bund rund 126 600 Pensionäre und Pensionärinnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse der Versorgungsempfängerstatistik weiter mitteilt, waren das 0,7% mehr ehemalige Beamte und Beamtinnen beziehungsweise Berufssoldaten und -soldatinnen als ein Jahr zuvor.
Ebenfalls im Januar 2011 bezogen rund 47 400 Hinterbliebene Leistungen aus dem öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystem des Bundes (- 1,2% gegenüber dem Vorjahr).
Im Laufe des Jahres 2010 wurden beim Bund rund 2 800 Beamte und Beamtinnen in den Ruhestand versetzt (- 8% gegenüber 2009). Dieser relativ starke Rückgang der Neupensionäre und -pensionärinnen ist weitgehend demografisch bedingt: Im Jahr 2010 erreichte der geburtenschwache Jahrgang 1945 die Regelaltersgrenze von 65 Jahren. In diesem Alter gingen 2010 rund 1 300 Beamte und Beamtinnen in Pension (47% aller Pensionierungen), im Jahr 2009 waren es noch 1 700.
Die Möglichkeit, mit 63 Jahren auf Antrag unter Hinnahme von Pensionsabschlägen in den Ruhestand einzutreten, nutzten im Jahr 2010 rund 10% der neupensionierten Beamten und Beamtinnen des Bundes. Der Anteil der Pensionierungen mit 60 Jahren auf Antrag wegen Schwerbehinderung lag bei rund 7%. Knapp 17% wurden wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Etwa 19% der Pensionierungen entfielen auf Personen, die eine besondere Altersgrenze – also eine vorgezogene Regelaltersgrenze – erreicht hatten, wie sie etwa im Bereich der Bundespolizei und der Feuerwehr der Bundeswehr gilt.
Bei den Berufssoldaten und -soldatinnen wurden im Jahr 2010 wie im Vorjahr rund 2 300 Personen in den Ruhestand versetzt. 88% davon hatten die bei der Bundeswehr geltenden besonderen Altersgrenzen erreicht, 10% nutzten Vorruhestandsregelungen, weniger als 2% schieden wegen Dienstunfähigkeit aus.