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BaFin Consido AG Schaffhausen

Die Consido AG, Schaffhausen, Schweiz, darf keine Namensaktien zum Kauf anbieten. Bereits am 5. März 2010 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das öffentliche Angebot von Namensaktien der Consido AG wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt. Am 3. März 2011 ist die Untersagungsverfügung unanfechtbar geworden.

Die Gesellschaft bietet Anlegern in Deutschland im Wege des Telefonmarketings eigene Namensaktien zum Kauf an. Die BaFin hat das öffentliche Angebot der Wertpapiere untersagt, weil die Gesellschaft bis heute keinen Wertpapierprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem Wertpapierprospektgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 erforderlichen Angaben enthält.

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