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Goldtransport:nicht Anmeldepflichtig an der Grenze
Urteil

Goldtransport:nicht Anmeldepflichtig an der Grenze

Im Gepäck eines deutschen Ehepaars haben Zöllner am Dienstag beim Grenzübergang Kreuzlingen-Konstanz 4,5 Kilogramm Gold in Barren festgestellt.

Das Hauptzollamt Singen hat den Goldtransport dem Finanzamt gemeldet. Die Reisenden gaben am Zoll an, nicht mehr als die maximal erlaubten 10´000 Euro Bargeld mitzuführen. Bei einer Kontrolle fanden die Zöllner dann im Gepäck Goldbarren unterschiedlicher Grösse im Gesamtwert von 150´000 Euro.Das Ehepaar gab an, das Gold schon seit vielen Jahren in der Schweiz in einem Depot als Kapitalanlage eingelegt zu haben. Es habe sich entschlossen, das Edelmetall nach Deutschland zu nehmen.Da Goldbarren nicht als Barmittel gelten, waren sie am Zoll auch nicht anmeldepflichtig:Clever?

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