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Unglaublich

Ein Unternehmen für Fluggastkontrollen hatte seinen Mitarbeiterinnen vorgeschrieben, BHs oder Unterhemden zu tragen. Solche Kleidervorschriften sind rechtens, entschied das Landesarbeitsgericht Köln. Es handele sich um keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts.

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