Start Verbraucherschutz Auflösung des Degi Europa: Anlegerinteresse im Mittelpunkt des Verfahrens

Auflösung des Degi Europa: Anlegerinteresse im Mittelpunkt des Verfahrens

237

Der BVI bedauert, dass es nicht möglich ist, den Offenen Immobilienfonds Degi Europa wieder zu öffnen. Gleichzeitig hält der Verband den nun vorgesehenen Verkauf sämtlicher Fondsimmobilien in einem Dreijahreszeitraum für eine sinnvolle Entscheidung.

So sei ein Interesse wahrender Verkauf der Immobilien ohne Druck und in den beginnenden Wirtschaftsaufschwung hinein möglich. Weitreichende Reaktionen der Anleger nicht betroffener Fonds erwartet der BVI nicht. Die unterschiedliche Entwicklung und Portfoliostruktur der OIFs sei inzwischen unter den Anlegern bekannt und habe zu einer differenzierten Betrachtung der Produkte geführt.

Quelle: BVI

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein