Start Verbraucherschutz Altersvorsorge Schritt 2 – 9

Altersvorsorge Schritt 2 – 9

341

2. Schritt: Prüfung der allgemeinen finanziellen Situation

Durch einen Altersvorsorgevertrag binden Sie sich für eine lange Zeit. Deshalb sollten Sie prüfen, auf welchen Betrag Sie dauerhaft verzichten können, um ihn für die Altersvorsorge zu verwenden. Denn wer in Zeiten finanzieller Engpässe den Vertrag vorzeitig auflösen muss, verliert meist einen Teil des angelegten Geldes. Deshalb sollten Sie genau überlegen, wie viel Geld Sie regelmäßig entbehren können, um eine „kreditfinanzierte“ Altersvorsorge auszuschließen.
Beziehen Sie in Ihre Überlegungen auf jeden Fall auch bereits bestehende finanzielle Verpflichtungen ein, etwa abzuzahlende Kredite für ein Haus oder Auto. Prüfen Sie, ob Sie gegen alle heute schon Existenz bedrohenden Ereignisse (beispielsweise Krankheit, Erwerbsminderung/Invalidität, Tod) ausreichend abgesichert sind.
Ferner sollten Sie über eine angemessene Liquiditätsreserve verfügen, um unvorhersehbare Ausgaben tätigen zu können, ohne hierfür einen Kredit in Anspruch nehmen zu müssen.

3. Schritt: Die persönliche Rechnung aufstellenNachdem Sie festgestellt haben, welche Mittel Sie einsetzen können, können Sie prüfen, welche Anlagemöglichkeiten für Sie überhaupt in Frage kommen.

Riester-Rente

Sie sollten auf jeden Fall prüfen, ob der Abschluss einer staatlich geförderten Riester-Rente für Sie von Vorteil ist. „Riester-berechtigt“ sind beispielsweise die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte sowie Beamte und diesen gleichgestellte Personen. Auch die Ehegatten von Förderberechtigten haben grundsätzlich die Möglichkeit, von den staatlichen Zulagen zu profitieren.

Sofern Sie zum förderberechtigten Personenkreis zählen, rechnen Sie aus, welche Zulagen Ihnen zustehen (Grundzulage + Kinderzulage pro Kind) und welchen Mindesteigenbeitrag Sie hierfür aufwenden müssen.
Außerdem können Sie Ihre Aufwendungen für eine zusätzliche Altersvorsorge bis zu bestimmten Höchstbeträgen (maximal 2.100 Euro pro Jahr) bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

Achtung
Die steuerlichen Vorteile aus dem so genannten Sonderausgabenabzug hängen von Ihrer individuellen Einkommenssituation ab.

Beispiel:

Im Jahr 2008 muss eine pflichtversicherte Mutter mit zwei Kindern, die über kein eigenes (sozialversicherungspflichtiges) Einkommen verfügt, lediglich 60 Euro Eigenbeitrag leisten und erhält vom Staat eine Altersvorsorgezulage in Höhe von 524 Euro (154 Euro Grundzulage + 185 Euro Kinderzulage pro Kind), wenn sie eine so genannte Riester-Rente abschließt. Wurde das Kind nach dem 31. Dezember 2007 geboren, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro.

Die persönliche Rechnung aufstellen Basis/“Rürup“-Rente

Sofern Sie nicht „Riester-berechtigt“ sind, etwa als Selbständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender, kann sich der Abschluss einer Basis/“Rürup“-Rente lohnen. Diese Form der privaten Altersvorsorge stellt ein Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung dar und wird ebenfalls steuerlich gefördert:

Die eingezahlten Beträge können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag für Alleinstehende liegt in der Regel bei 20.000, für Verheiratete bei 40.000 Euro pro Jahr. Im Jahr 2008 können 66 Prozent der Altersvorsorge-Einzahlungen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung angesetzt werden, in den Folgejahren steigt die Berücksichtigungsquote jährlich um zwei Prozentpunkte. Ab 2025 können hundert Prozent der eingezahlten Beträge geltend gemacht werden.

4. Schritt: Betriebliche Altersversorgung nutzen

Sofern Sie Arbeitnehmer sind, sollten Sie vor Abschluss eines Altersvorsorgevertrages mit Ihrem Arbeitgeber, der Personalabteilung oder dem Betriebsrat klären, ob und welche Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung angeboten werden. Es kann sein, dass eine betriebliche Altersversorgung für Sie vorteilhafter ist als eine private Vorsorge. Wenn Sie über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen, können Sie parallel zur betrieblichen zusätzlich eine private Altersvorsorge aufbauen.

5. Schritt: Die Entscheidung für ein bestimmte Anlageform treffen

Entscheidend bei der Wahl Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge sind Ihre persönliche Lebenssituation, Ihre Risikobereitschaft und Ihre Zukunftsplanung:

Wenn Sie sich für ein so genanntes Riester-Produkt entscheiden, stehen Ihnen jene Anlageformen zur Verfügung, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert wurden.
(www.bafin.de)

Hierzu zählen private Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne. Auch Basis/“Rürup-Produkte gibt es in verschiedenen Anlageformen (zum Beispiel klassische oder fondsgebundene Rentenversicherungen oder besonders gestaltete Fondssparpläne).
Wenn Sie eine betriebliche Altersversorgung nutzen wollen, müssen Sie sich für eines der von Ihrem Arbeitgeber angebotenen konkreten Vorsorgeprodukte entscheiden.

Worauf Sie in jedem Fall achten sollten:

Preis-/Leistungsverhältnis. Vergleichen Sie Preise, Leistungen und Services verschiedener Anbieter miteinander. Kosten. Erkundigen Sie sich nach allen Kosten, zum Beispiel Abschluss- und laufende Verwaltungskosten oder Kosten, die beim Anbieterwechsel entstehen.
Risiko. Lassen Sie sich über die Anlagerisiken der angebotenen Produkte aufklären und bedenken Sie: Je höher die Renditechancen, desto größer das Risiko.

Alter. Ihr Alter beeinflusst die Anlagedauer. Wenn Sie jünger sind, haben Sie Zeit eventuelle Verlustphasen bei der Anlage in Aktien wieder auszugleichen, können also über eine risikoreichere Anlageform nachdenken.

Erbfall

Bedenken Sie, dass angespartes Kapital nicht bei jedem Altersvorsorgevertrag nach Ihrem Tod an Ihre Familienangehörigen weitervererbt werden kann.

Individuelle Absicherung.

Bei einigen Vorsorgeverträgen besteht die Möglichkeit, zusätzlich das Risiko für Erwerbsminderung abzusichern und eine Hinterbliebenenversorgung für Ihren Ehegatten und Ihre Kinder abzuschließen.

6. Schritt: Die verschiedenen Anlagemöglichkeiten prüfen

Wenn Ihre Entscheidung gefallen ist, ob Sie eine betriebliche oder eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge (beispielsweise Riester-Rente oder Basis/“Rürup“-Rente) nutzen wollen, müssen Sie das konkrete Vorsorgeprodukt auswählen.

Beachten Sie bitte, falls Sie sich für die Riester-Rente entschieden haben sollten, dass Sie die staatliche Förderung nur für zertifizierte Anlageprodukte erhalten. Es steht Ihnen eine breite Produktauswahl zur Verfügung. Bei den klassischen Anlageprodukten, durch die der Anleger Altersleistungen in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplans mit anschließender Teilverrentung erhält, gibt es im Wesentlichen drei Arten von zertifizierten Altersvorsorgeverträgen.

Der Banksparplan:

Hier wird ein Guthaben mit festgelegter Verzinsung angespart. Es besteht nur ein geringes Risiko und es entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten, dafür ist mit einer geringeren Rendite zu rechnen.
Banksparpläne eignen sich für Menschen mit einem gewissen Sicherheitsbedürfnis, aber auch für Ältere, da bei ihnen der Ansparzeitraum kürzer ist und deswegen vorübergehende Verlustphasen, wie sie beispielsweise bei der Anlage in Aktien vorkommen, nicht mehr ausgeglichen werden könnten.

Die klassische private Rentenversicherung:

Sie funktioniert fast wie ein Sparbuch. Die Beiträge des Versicherten werden – nach Abzug der Kosten und Risikobeiträge – mit jährlich angepassten Zinssätzen verzinst, wobei eine Mindestverzinsung garantiert wird. Hinzu kommen Überschüsse, die dier Anbieter erzielt hat, deren Höhe allerdings weder garantiert noch vorausgesagt werden kann.
Zu rechnen ist mit einer mittleren Rendite bei nur geringem Risiko, so dass diese Anlageform vor allem für sicherheitsbewusste Anleger geeignet ist.
Der Fondssparplan:

Hier erfolgt die Anlage des Kapitals in Investmentfonds, etwa Aktien-, Renten- oder gemischten Fonds. Sie unterscheiden sich vor allem in den Renditechancen und Risiken für den Anleger: Aktienfonds bieten eine höhere Chance auf Rendite, aber auch ein größeres Risiko als Rentenfonds. Es gibt auch Mischformen.
Fonds mit einem hohen Aktienanteil bieten sich besonders bei einer langen Ansparphase an, da eventuelle Kursverluste über die Zeit wieder ausgeglichen werden können.
Bei Ihrer Auswahl sollten sie auch berücksichtigen, ob sie vielleicht später ein eigenes Haus oder eine Wohnung kaufen wollen. In diesem Fall kann der Abschluss eines zertifizierten Bausparvertrages erwogen werden. Diese Möglichkeit gibt es neuerdings durch das Eigenheimrentengesetz vom 20. Juni 2008. Entsprechende Verträge werden jedoch voraussichtlich erst ab dem 1. November 2008 angeboten werden.

Vergleichstests von Altersvorsorgeprodukten führt die Stiftung Warentest regelmäßig durch und veröffentlicht die Ergebnisse in der Zeitschrift Finanztest und auf ihren Internetseiten.

7. Schritt: Ein Beratungsgespräch wahrnehmen

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Ihrem Finanzberater, Ihrer Bank, Ihrer Sparkasse oder einem Versicherungsvermittler Ihres Vertrauens. Sofern Sie sich bereits für eine bestimmte Anlageform entschieden haben, können Sie auch gezielt einen Anbieter ansprechen. Empfehlenswert ist auch eine unabhängige Beratung zum Beispiel durch die örtlichen Verbraucherzentralen.

Eine weitere Möglichkeit der Information bietet Ihnen der Besuch des unter anderem von der Bundesregierung, der Deutschen Rentenversicherung und der Verbraucherzentrale Bundesverband getragenen Volkshochschulkurses „Altersvorsorge macht Schule“. In diesem Kurs erfahren Sie umfassend, verständlich und unabhängig alles, was für die individuelle Altersvorsorge notwendig ist. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Volkshochschule vor Ort.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.altersvorsorge-macht-schule.de

8. Schritt: Der Vertragsabschluss

Sie haben sich für ein Altersvorsorgemodell entschieden. Sofern es sich um ein Riester-Produkt handelt, achten Sie auf jeden Fall darauf, dass das von Ihnen ausgewählte Produkt die Prüfnummer der Zertifizierungsstelle und folgenden Vermerk trägt:

„Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig. Bei der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.“

Nur dann entspricht das Riester-Produkt den gesetzlichen Anforderungen und nur dann können sie eine staatliche Förderung erhalten.

Für die so genannte Basis/“Rürup“-Basisrente sowie für betriebliche oder private Altersvorsorge-Produkte ist eine Zertifizierung hingegen nicht erforderlich.

9. Schritt: Jedes Jahr prüfen

Auch nach Vertragsabschluss sollten Sie nicht untätig bleiben. Überprüfen Sie Jahr für Jahr, ob die Verträge angepasst werden müssen oder Sie noch weitere Vorsorgemaßnahmen treffen können. Insbesondere durch eine geänderte Lebenssituation, zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes, Ehescheidung, können Anpassungen erforderlich werden.

Sollten Sie sich für eine Riester-Rente entschieden haben, beachten Sie darüber hinaus noch folgende Hinweise:

Sofern Sie Ihren Anbieter nicht bevollmächtigt haben jährlich Ihre Zulage für die Riester-Rente bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (kurz: ZfA) zu beantragen, dann vergessen Sie keinesfalls, den von Ihrem Anbieter an Sie übersandten Antrag auf die Altersvorsorgezulage rechtzeitig unterschrieben an diesen zurückzuschicken. Andernfalls verlieren Sie für diesen Zeitraum den Anspruch auf die Riester-Zulagen. Vergessen Sie nicht im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage AV ausgefüllt beizulegen, um sich den eventuellen steuerlichen Vorteil durch den Sonderausgabenabzug zu sichern.

Wenn sich Ihre Einkommens- oder Familienverhältnisse verändern, muss die Vorsorgesumme angepasst und eventuell Ihr Mindesteigenbeitrag erhöht werden, um auch in Zukunft die volle Zulage zu Ihrer Riester-Rente zu erhalten.

3 Kommentare

  1. Die Darstellung und das Herangehen klingt ganz gut, ist aber leider in einigen Punkten unvollständig. Wo fliesst die Geldentwertung durch Inflation ein? Wo wird die Kapitalertragssteuer berücksichtigt? Wo kommt es möglicher Weise zu staatlichen Enteignungen – Eigenvorsorge vor Fremdversorgung? Was passiert bei der möglichen €-Insolvenz?

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein