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Armut in Deutschland

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derneuemann / Pixabay

In Deutschland waren im Jahr 2018 nach EU-Definition rund 15,3 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht und damit 18,7 % der Bevölkerung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Haushaltserhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) weiter mitteilt, waren es im Jahr 2017 mit 15,5 Millionen Menschen noch 19,0 % der Bevölkerung gewesen.

Eine Person gilt als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Lebenssituationen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Personen in der Bevölkerung ermittelt werden, auf den diese Situation zutrifft:

  • Mit 16,0 % der Bevölkerung war jede sechste Person in Deutschland im Jahr 2018 armutsgefährdet (2017: 16,1 %). Das entsprach rund 13 Millionen Menschen. Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut. Eine Person gilt nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2018 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1 136 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2 385 Euro im Monat.
  • 3,1 % der Bevölkerung in Deutschland waren im Jahr 2018 von erheblicher materieller Entbehrung betroffen (2017: 3,4 %). Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln eingeschränkt waren. Sie waren zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen zu bezahlen, ihre Wohnungen angemessen zu beheizen oder eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren.
  • 8,1 % der Bevölkerung unter 60 Jahren lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung, das heißt, die tatsächliche Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 59 Jahren betrug insgesamt weniger als 20 %. Im Jahr 2017 hatte der Wert bei 8,7 % gelegen.

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