Wurde in früheren Zeiten gespart, bis man sich eine teure Anschaffung leisten konnte, nehmen heute immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher Kredite auf. Dies bleibt unproblematisch, solange die Kreditnehmer nicht den Überblick über ihre finanzielle Gesamtsituation verlieren.
Das BMELV setzt sich für gute Beratung und Transparenz bei der Kreditvergabe ein. Verbraucher müssen über alle Kosten und Konsequenzen eines Kredites vorab informiert werden.
Verantwortungsvolle Kreditvergabe durch die Bank
Das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie verpflichtet die Kreditgeber zu einer verantwortungsvollen Kreditvergabe. Kreditgeber müssen vor Abschluss des Kreditvertrages die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers genau prüfen. Hierzu müssen sie den Verbraucher befragen und nötigenfalls Informationen bei einer Auskunftei einholen.
Transparente Kreditkonditionen durch vorvertragliche Information und Beratung
Seit Juni 2010 ist gesetzlich klar definiert, worüber und wie ein Bankberater einen Kunden vor Abschluss eines Kreditvertrages informieren muss. Die strengen Regeln umfassen umfangreiche Transparenzvorschriften, damit der Darlehensnehmer in die Lage versetzt wird zu beurteilen, ob das Darlehen für ihn geeignet ist und seinen Vermögensverhältnissen gerecht wird.
Wesentliche Grundlage dafür ist die gesetzlich vorgeschriebene „Europäische Standardinformation für Verbraucherkredite“. Darin findet man unter anderem Angaben über sämtliche Kosten, das Widerrufsrecht, das Recht auf vorzeitige Rückzahlung und die Folgen eines Zahlungsverzugs. Strikte Informationsvorgaben – zum Beispiel für die Angabe von Kreditkonditionen wie Laufzeit und effektiver Jahreszins – sollen den Vergleich von Kreditangeboten erleichtern.
Insbesondere die Kreditkosten müssen transparent sein. Daher werden die Kosten einer Restschuldversicherung grundsätzlich in die Gesamtkosten des Kredits eingerechnet und fließen so auch in die Berechnung des effektiven Jahreszinses ein. Nur wenn der Abschluss der Restschuldversicherung für den Verbraucher freiwillig war, der Verbraucher also den Kredit auch ohne Restschuldversicherung zu denselben Konditionen erhalten hätte, gilt dies nicht.
Die Standardinformationen zu den Kreditkonditionen sind ein elementarer Bestandteil jedes Kreditangebotes. Dieses Dokument muss dem Verbraucher vor Vertragsschluss überreicht werden, so dass er die Möglichkeit hat, es mit nach Hause zu nehmen und in Ruhe zu prüfen.
Konditionen bei Dispokrediten
Nach einer umfangreichen Studie zu Dispozinsen und Ratenkrediten des BMELV von Juni 2012 verfügen über 80 Prozent der Haushalte in Deutschland über einen Dispokredit-Rahmen. Davon nimmt jeder sechste Haushalt den Dispokredit regelmäßig in Anspruch. Vielfach zu deutlich überhöhten Konditionen.
Wie Untersuchungen der Stiftung Warentest zeigen, ist bei den Dispozinsen vieler Banken und Sparkassen mit Überziehungszinsen von bis zu 14,75 Prozent nach wie vor noch deutlich Luft nach unten. Eine Studie im Auftrag des BMELV hatte im Mai 2012 ergeben, dass Banken mit einem Überziehungszins von bis zu 10 Prozent „profitabel arbeiten“ könnten.
Nach Auskunft der Stiftung Warentest hatte zum 1. Juli 2013 lediglich die Hälfte der untersuchten Institute die erforderlichen Informationen zu den Zinskonditionen im Netz präsent. Dabei hatten die Banken und Sparkassen auf Drängen des Bundesverbraucherministeriums am 14. Juni 2013 ihre ausdrückliche Zusage gegeben, die Höhe der Dispozinsen für alle Verbraucher transparent ins Netz zu stellen. Transparenz und Vergleichbarkeit sind die Schlüssel zu einem funktionierenden Wettbewerb. Ein zentrales Vergleichsportal im Internet würde zusätzlich helfen, den Wettbewerb um kundenfreundliche Bankdienstleistungen zusätzlich anzukurbeln. Verbraucher müssen auf einem Blick erkennen können, was eine Bank bietet und was der Service kostet. Das Bundesverbraucherministerium unterstützt deshalb die Pläne der EU-Kommission zur Einrichtung eines zentralen Vergleichsportals, das künftig nicht nur die Höhe der Dispozinsen, sondern alle Kosten, Gebühren und Zinsen transparent macht.
Ergänzend dazu ist das Bundesverbraucherministerium gemeinsam mit Verbraucherverbänden und Schuldnerberatung in Gesprächen mit der Finanzbranche, um auch die Betreuung der Bankkunden zu verbessern, etwa indem Institute ihren Kunden bei dauerhafter Überziehung bessere Alternativen anbieten.
Hohe Kosten aus Kreditzinsen vermeiden – was tun?
Sie können als Verbraucher auch selbst einiges tun, um hohe Kosten aus Kreditzinsen zu vermeiden: Behalten Sie Ihre finanzielle Lage im Auge, planen Sie Ihre Ausgaben im Voraus und finanzieren Sie planbare Ausgaben nicht über teure Dispokredite, sondern beispielsweise über einen Raten- oder einen Abrufkredit. Damit können manche Kosten einfach vermieden werden. Fragen Sie Ihre Bank nach kostengünstigeren Alternativen zum Dispokredit und erkundigen Sie sich nach günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten bei anderen Banken. Auch wenn Sie schon „im Dispo“ sind, sollten Sie sich bei Ihrer Bank nach solchen kostengünstigeren Alternativen erkundigen. Falls Sie Schwierigkeiten haben, alleine Wege aus einer Verschuldungssituation zu finden, können Sie sich von einer Schuldnerberatung unterstützen lassen.
Hilfe bei Überschuldung
Wer hilft bei Überschuldung? Reicht das monatliche Einkommen dauerhaft nicht mehr aus, um die fixen Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen, gilt man als überschuldet. Derzeit gibt es über sechs Millionen überschuldete private Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Betroffene müssen in dieser Situation unbedingt handeln und sich kompetente Hilfe suchen, um nicht noch tiefer in die Schuldenfalle zu geraten:
- Holen Sie sich Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Wohnortnähe. Eine Übersicht über bundesweite Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite www.forum-schuldnerberatung.de. Dort erhalten Sie seriöse, professionelle Unterstützung.
- Suchen Sie anschließend das Gespräch mit Ihrer Hausbank: So kann zum Beispiel im Falle von Zahlungsrückständen bei einem Immobilienkredit durch frühzeitige Kooperation eine Kündigung und die damit drohende Zwangsversteigerung der Immobilie verhindert werden. Für einen bestimmten Zeitraum kann mit der Bank vereinbart werden, die fälligen Raten herabzusetzen und zum Beispiel die Tilgung auszusetzen (ein Rechtsanspruch hierauf besteht allerdings nicht!).
- Seit 1999 gibt es für Verbraucher die Möglichkeit, bei Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Auch hierbei sollten Sie sich von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle unterstützen lassen.
- Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes im Jahr 2009 wurde erstmalig ein Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages (zum Beispiel 1.045,04 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen). Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Damit wird vermieden, dass das Konto wegen einer bestehenden Pfändung blockiert wird und die Bank deshalb das Konto kündigt. Weitere Informationen zum Pfändungsschutzkonto finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz zum Pfändungsschutzkonto.
www.bmelv.de