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Insolvenzanträge gegen die SFG Bauservice GmbH und die OZ Solutions GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36s IN 7669/24 (SFG Bauservice GmbH)
Aktenzeichen: 36o IN 5277/24 (OZ Solutions GmbH)

Das Amtsgericht Charlottenburg hat in zwei getrennten Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SFG Bauservice GmbH und der OZ Solutions GmbH jeweils die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.

SFG Bauservice GmbH (36s IN 7669/24)

Die SFG Bauservice GmbH war zuletzt geschäftsansässig in der Kniprodestraße 60, 10407 Berlin, und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 233824 eingetragen. Die Gesellschaft war im Bereich Gerüstbau und Baunebengewerbe tätig.

Nach Prüfung des eingereichten Antrags einer Gläubigerin stellte das Insolvenzgericht fest, dass kein die Verfahrenskosten deckendes Vermögen vorhanden ist. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag durch Beschluss vom 12. Juni 2025 abgewiesen.

OZ Solutions GmbH (36o IN 5277/24)

Die OZ Solutions GmbH, mit Sitz in der Oranienburger Straße 89, 13437 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 228804 registriert. Vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer Ozan Budak und Mateusz Zygowski. Der Geschäftszweig des Unternehmens liegt im Bereich Transport.

Auch in diesem Verfahren hatte eine Gläubigerin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Das Amtsgericht Charlottenburg kam zu dem Ergebnis, dass ebenfalls keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Daher wurde der Antrag mit Beschluss vom 11. Juni 2025 abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen beide Entscheidungen steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung beim

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, der Zustellung oder mit der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Erfolgt die Bekanntmachung öffentlich, gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Veröffentlichungstag als bewirkt.

Die Beschwerde kann schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder elektronisch eingereicht werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben, die Beschwerdeschrift muss jedoch eigenhändig unterzeichnet sein und die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung über die Einlegung der Beschwerde enthalten.

Für professionelle Einreicher wie Rechtsanwälte, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über sichere Übermittlungswege vorgeschrieben. Die entsprechenden technischen Anforderungen sind auf www.justiz.de ausführlich dargestellt.

Die Beschlüsse ergingen am 11. Juni 2025 (OZ Solutions GmbH) und am 12. Juni 2025 (SFG Bauservice GmbH) durch das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht.

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